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Hebesatz-Vergleich

Stadt · Hohenlohekreis · Baden-Württemberg

Hebesätze in Neuenstein

6.642 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

395%

+25

GrSt B

315%

-55

GrSt A

780%

+410

  • GewStRang 9 von 16 im Hohenlohekreis, Median 393 %
  • GrSt BRang 2 von 16 im Hohenlohekreis, Median 445 %
  • GrSt ARang 15 von 16 im Hohenlohekreis, Median 598 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Gewerbesteuer von 370 % auf 395 %, Grundsteuer B von 370 % auf 315 %, Grundsteuer A von 370 % auf 780 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Neuenstein im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Hohenlohekreis, in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Neuenstein im Vergleich
SteuerartNeuensteinMedian HohenlohekreisMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer395 %393 %360 %380 %
Grundsteuer B315 %445 %293 %395 %
Grundsteuer A780 %598 %410 %345 %

Wo Neuenstein unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Neuenstein.

GewerbesteuerRang 988 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 623 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 1.056 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Neuenstein

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+25 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B-55 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+410 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Neuenstein
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023370 %370 %370 %
31.12.2024370 %370 %370 %
30.06.2025395 %315 %780 %

Gewerbesteuer in Neuenstein berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 395 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 395 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.525,38 EUR3.525,38 EUR7,05 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.437,88 EUR10.437,88 EUR10,44 %
250.000 EUR7.892,50 EUR31.175,38 EUR31.175,38 EUR12,47 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR134.862,88 EUR134.862,88 EUR13,49 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.912,50 EUR13,83 %
100.000 EUR3.500,00 EUR13.825,00 EUR13,83 %
250.000 EUR8.750,00 EUR34.562,50 EUR13,83 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR138.250,00 EUR13,83 %

Grundsteuer in Neuenstein berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR315 %126,00 EUR312,00 EUR
80,00 EUR315 %252,00 EUR624,00 EUR
150,00 EUR315 %472,50 EUR1.170,00 EUR
300,00 EUR315 %945,00 EUR2.340,00 EUR

Nachbargemeinden von Neuenstein

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Neuenstein diese Seite395 %315 %
Waldenburg400 %380 %
Öhringen375 %370 %
Pfedelbach370 %285 %
Zweiflingen400 %400 %
Kupferzell390 %340 %
Forchtenberg380 %420 %
Niedernhall370 %470 %
Weißbach400 %490 %
Bretzfeld380 %315 %
Künzelsau400 %570 %
Ingelfingen365 %585 %
UntermünkheimLandkreis Schwäbisch Hall400 %450 %

Alle Gemeinden im Hohenlohekreis

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 395 % bei der Gewerbesteuer in Neuenstein?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 395 % zahlt ein Betrieb das 3,95-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Neuenstein 10.437,88 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.437,88 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Neuenstein fest?

In Neuenstein beschließt der Rat der Stadt die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Neuenstein 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Neuenstein ging der Hebesatz von 370 % auf 315 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Neuenstein im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 9 von 16 im Hohenlohekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 393 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 2 von 16 im Hohenlohekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 445 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 15 von 16 im Hohenlohekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 598 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 74632, Fläche 47,86 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08126058. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.