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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Hohenlohekreis · Baden-Württemberg

Hebesätze in Kupferzell

6.610 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

390%

+15

GrSt B

340%

±0

GrSt A

650%

+285

  • GewStRang 8 von 16 im Hohenlohekreis, Median 393 %
  • GrSt BRang 4 von 16 im Hohenlohekreis, Median 445 %
  • GrSt ARang 10 von 16 im Hohenlohekreis, Median 598 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Gewerbesteuer von 375 % auf 390 %, Grundsteuer A von 365 % auf 650 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025).

Kupferzell im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Hohenlohekreis, in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Kupferzell im Vergleich
SteuerartKupferzellMedian HohenlohekreisMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer390 %393 %360 %380 %
Grundsteuer B340 %445 %293 %395 %
Grundsteuer A650 %598 %410 %345 %

Wo Kupferzell unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Kupferzell.

GewerbesteuerRang 936 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 684 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 984 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Kupferzell

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+15 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer Bunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer A+285 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Kupferzell
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023375 %340 %365 %
31.12.2024375 %340 %365 %
30.06.2025390 %340 %650 %

Gewerbesteuer in Kupferzell berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 390 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 390 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.480,75 EUR3.480,75 EUR6,96 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.305,75 EUR10.305,75 EUR10,31 %
250.000 EUR7.892,50 EUR30.780,75 EUR30.780,75 EUR12,31 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR133.155,75 EUR133.155,75 EUR13,32 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.825,00 EUR13,65 %
100.000 EUR3.500,00 EUR13.650,00 EUR13,65 %
250.000 EUR8.750,00 EUR34.125,00 EUR13,65 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR136.500,00 EUR13,65 %

Grundsteuer in Kupferzell berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR340 %136,00 EUR260,00 EUR
80,00 EUR340 %272,00 EUR520,00 EUR
150,00 EUR340 %510,00 EUR975,00 EUR
300,00 EUR340 %1.020,00 EUR1.950,00 EUR

Nachbargemeinden von Kupferzell

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Kupferzell diese Seite390 %340 %
Künzelsau400 %570 %
Waldenburg400 %380 %
BraunsbachLandkreis Schwäbisch Hall390 %470 %
Neuenstein395 %315 %
Ingelfingen365 %585 %
UntermünkheimLandkreis Schwäbisch Hall400 %450 %
Niedernhall370 %470 %
Weißbach400 %490 %
Forchtenberg380 %420 %
LangenburgLandkreis Schwäbisch Hall390 %670 %
Zweiflingen400 %400 %
WolpertshausenLandkreis Schwäbisch Hall350 %470 %

Alle Gemeinden im Hohenlohekreis

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 390 % bei der Gewerbesteuer in Kupferzell?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 390 % zahlt ein Betrieb das 3,9-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Kupferzell 10.305,75 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.305,75 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Kupferzell fest?

In Kupferzell beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Kupferzell 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Kupferzell im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 8 von 16 im Hohenlohekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 393 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 4 von 16 im Hohenlohekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 445 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 10 von 16 im Hohenlohekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 598 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 74635, Fläche 54,27 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08126047. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.