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Hebesatz-Vergleich

Methodik: So entstehen die Seiten

Welche Quellen einfließen, wie die Hebesätze eingelesen werden, wie Median, Rang und Rechner rechnen und wo die Grenzen liegen.

1. Quellen

Grundlage ist der Realsteuervergleich (Statistik 71231) der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, veröffentlicht in der Regionaldatenbank Deutschland. Die Gemeinden melden ihre Hebesätze über die Statistischen Landesämter; die Tabelle "Hebesätze der Realsteuern, Stichtag 31.12." führt für jede Gemeinde die Sätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer. Verwendet werden die Stichtage 31.12.2023 und 31.12.2024, dazu die Tabelle der im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025). Einwohnerzahlen stammen aus der Karte "Hebesätze der Gemeinden 2024" des Statistischen Bundesamtes (Bevölkerung zum 30.06.2024). Alle Quellen stehen mit Link, Lizenz und Abrufdatum unter Quellen.

2. Einlesen

Die Tabellen werden als CSV abgelegt und maschinell gelesen. Je Gemeinde werden der amtliche Gemeindeschlüssel, der Name mit Zusatz (Stadt, Markt, Flecken), das Bundesland, der Kreis, die Einwohnerzahl und die drei Hebesätze je Stichtag übernommen. Verändert wird an den Werten nichts. Ein fehlender oder mit 0 gemeldeter Hebesatz wird als "kein Satz festgesetzt" ausgewiesen und fließt nicht in Median, Spanne oder Rang ein; 10.754 von 10.754 Gemeinden haben einen Gewerbesteuer-Hebesatz.

3. Stichtag und Stand

Alle Seiten rechnen mit einem einheitlichen Stand: dem 30.06.2025. Er entsteht aus den Hebesätzen zum 31.12.2024 und der Tabelle der im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze; Gemeinden ohne gemeldete Änderung behalten ihren Satz vom 31.12.2024. Median, Spanne und Rang von Kreis, Land und Bund werden aus denselben Werten gerechnet, damit alle Gemeinden mit demselben Maßstab gemessen werden. Die Änderung in den Kacheln vergleicht mit dem 31.12.2024 (Hebesätze 2024); der Verlauf zeigt zusätzlich den 31.12.2023.

4. Kennzahlen

  • Median: der mittlere Hebesatz aller Gemeinden mit Wert im Kreis, Land oder Bund. Die Hälfte liegt darunter, die Hälfte darüber. Er ist unempfindlich gegen Ausreißer.
  • Einwohnergewichteter Durchschnitt: jede Gemeinde zählt mit ihrer Einwohnerzahl. So rechnet das Statistische Bundesamt seinen "gewogenen Durchschnitt".
  • Rang: aufsteigend nach Hebesatz, Rang 1 ist der niedrigste Satz. Gleiche Sätze teilen sich den Rang. Bezugsgröße ist immer angegeben (zum Beispiel "Rang 3 von 21 im Kreis").
  • Spanne: niedrigster und höchster Satz der Bezugsgruppe.

5. Rechner

Der Gewerbesteuer-Rechner folgt dem Gewerbesteuergesetz: Gewerbeertrag auf volle 100 Euro abgerundet, Freibetrag 24.500 Euro für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG), Steuermesszahl 3,5 Prozent (§ 11 Abs. 2 GewStG), Messbetrag mal Hebesatz (§ 16 GewStG). Die Anrechnung auf die Einkommensteuer wird mit dem Vierfachen des Messbetrags angesetzt, begrenzt auf die gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 EStG); die weitere Begrenzung auf die anteilige Einkommensteuer kann der Rechner nicht kennen. Hinzurechnungen und Kürzungen bleiben außen vor. Der Grundsteuer-Rechner multipliziert den eingegebenen Messbetrag mit dem Hebesatz (§ 25 GrStG).

Die Rechner zeigen die gesetzliche Rechenfolge mit Ihren Eingaben. Sie ersetzen keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

6. Seiten und Adressen

Jede Gemeinde hat genau eine Seite unter /gemeinde/{name}/. Bei gleichnamigen Gemeinden wird der Kreis angehängt. Kreisfreie Städte sind zugleich Kreis; sie bekommen nur die Gemeindeseite, keine zweite Kreisseite mit demselben Inhalt. Kreisseiten listen alle Gemeinden des Kreises, Länderseiten alle Kreise und kreisfreien Städte. Die Rankings berücksichtigen Gemeinden ab 5.000 Einwohnern, damit Sonderfälle sehr kleiner Gemeinden das Bild nicht verzerren.

7. Reihenfolge der Listen

Wo eine Seite "häufig nachgeschlagen" zeigt, ist die Reihenfolge nicht redaktionell gesetzt: Sie ergibt sich aus dem gemessenen Suchinteresse und der Einwohnerzahl. Vollständige Listen sind alphabetisch oder nach dem genannten Kriterium sortiert.

8. Grenzen

  • Die Statistik ist eine Momentaufnahme zum Stichtag. Beschlüsse nach dem Stichtag fehlen, bis die nächste Tabelle erscheint.
  • Gemeinden mit differenzierten Grundsteuer-B-Hebesätzen (Nordrhein-Westfalen ab 2025) sind mit einem Satz ausgewiesen; der zweite steht in der Satzung.
  • Gebietsänderungen (Fusionen, Eingemeindungen) übernimmt die Seite mit dem nächsten Datenstand; alte Adressen werden dann weitergeleitet.
  • Die Grundsteuermodelle der Länder sind aus den Landesgesetzen zusammengefasst. Für die Bewertung eines einzelnen Grundstücks ist das Finanzamt zuständig.

9. Prüfung und Korrektur

Nach jedem Aufbau laufen maschinelle Prüfungen: Jede Seite muss ein vollständiges HTML-Dokument sein, Titel und Beschreibung gefüllt, jede Adresse in der Sitemap muss es auch als Seite geben, kein Intent darf doppelt bedient werden, und jeder Wert muss auf einen Eintrag der Quelle zurückführbar sein. Bricht eine Prüfung, geht die Änderung nicht live. Gemeldete Fehler werden gegen die Quelle geprüft und auf der Seite Korrekturen dokumentiert.