Fehler melden und Korrekturen
Ein falscher Hebesatz führt zu falschen Rechnungen. Melden Sie ihn, wir prüfen gegen die amtliche Statistik und die Satzung.
So melden Sie einen Fehler
Schreiben Sie an hi@futrhodl.de. Hilfreich sind die Adresse der betroffenen Seite, die Steuerart und ein Satz dazu, was nicht stimmt. Wenn Sie es zur Hand haben: ein Link auf die Hebesatzsatzung oder den Ratsbeschluss der Gemeinde. Sie bekommen eine Antwort, sobald der Hinweis geprüft ist, in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Was dann passiert
- Der gemeldete Wert wird mit dem aktuellen Stand der Regionaldatenbank verglichen.
- Liegt der Fehler beim Einlesen, Zuordnen oder Rechnen, wird er in den Daten korrigiert und die Seite neu erzeugt.
- Liegt der Fehler in der amtlichen Quelle oder ist der Satz nach dem Stichtag geändert worden, bleibt der amtliche Wert stehen. Die Seite bekommt einen Hinweis mit Datum und Quelle des neueren Beschlusses, sobald er belegt ist.
- Jede Korrektur, die den Bestand verändert, wird hier eingetragen.
Wenn eine Gemeinde nicht mehr existiert
Fusionen und Eingemeindungen erscheinen im Gemeindeverzeichnis mit dem nächsten Datenstand. Die alte Adresse wird dann auf die Nachfolgegemeinde weitergeleitet; die letzte gemeldete Zahl bleibt dort im Verlauf dokumentiert.
Hinweis für Gemeinden
Ihr Hebesatz wird hier so gezeigt, wie er an die amtliche Statistik gemeldet wurde. Haben Sie nach dem Stichtag einen neuen Satz beschlossen, schreiben Sie an hi@futrhodl.de mit Link auf die Satzung; der Hinweis wird geprüft und mit Datum auf der Gemeindeseite vermerkt. Die Zahl in den Kacheln bleibt der amtliche Stand, bis die Statistik nachzieht.
Korrekturen
Stand 13.9.2026: keine gemeldeten Fehler.