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Hebesatz-Vergleich

Markt · Landkreis Aichach-Friedberg · Bayern

Hebesätze in Mering

15.194 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

360%

±0

GrSt B

450%

-50

GrSt A

360%

-40

  • GewStRang 15 von 24 im Landkreis Aichach-Friedberg, Median 350 %
  • GrSt BRang 24 von 24 im Landkreis Aichach-Friedberg, Median 300 %
  • GrSt ARang 15 von 24 im Landkreis Aichach-Friedberg, Median 345 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 500 % auf 450 %, Grundsteuer A von 400 % auf 360 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Mering im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg, in Bayern und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Mering im Vergleich
SteuerartMeringMedian Landkreis Aichach-FriedbergMedian BayernMedian Deutschland
Gewerbesteuer360 %350 %350 %380 %
Grundsteuer B450 %300 %275 %395 %
Grundsteuer A360 %345 %330 %345 %

Wo Mering unter den 2.056 Gemeinden in Bayern liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Mering.

GewerbesteuerRang 1.346 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

220 %Median 350 %490 %

Grundsteuer BRang 1.983 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

110 %Median 275 %824 %

Grundsteuer ARang 1.336 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

60 %Median 330 %999 %

Verlauf der Hebesätze in Mering

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B-50 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A-40 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Mering
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023360 %500 %400 %
31.12.2024360 %500 %400 %
30.06.2025360 %450 %360 %

Gewerbesteuer in Mering berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 360 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 360 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.213,00 EUR3.213,00 EUR6,43 %
100.000 EUR2.642,50 EUR9.513,00 EUR9.513,00 EUR9,51 %
250.000 EUR7.892,50 EUR28.413,00 EUR28.413,00 EUR11,37 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR122.913,00 EUR122.913,00 EUR12,29 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.300,00 EUR12,6 %
100.000 EUR3.500,00 EUR12.600,00 EUR12,6 %
250.000 EUR8.750,00 EUR31.500,00 EUR12,6 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR126.000,00 EUR12,6 %

Grundsteuer in Mering berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR450 %180,00 EUR144,00 EUR
80,00 EUR450 %360,00 EUR288,00 EUR
150,00 EUR450 %675,00 EUR540,00 EUR
300,00 EUR450 %1.350,00 EUR1.080,00 EUR

Nachbargemeinden von Mering

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Mering diese Seite360 %450 %
Merching340 %240 %
Kissing380 %400 %
Ried350 %230 %
Steindorf315 %220 %
Schmiechen340 %340 %
AlthegnenbergLandkreis Fürstenfeldbruck320 %290 %
KönigsbrunnLandkreis Augsburg350 %390 %
MittelstettenLandkreis Fürstenfeldbruck350 %280 %
PrittrichingLandkreis Landsberg am Lech380 %320 %
Egling a.d.PaarLandkreis Landsberg am Lech350 %200 %
Friedberg380 %360 %
OberottmarshausenLandkreis Augsburg350 %200 %

Alle Gemeinden im Landkreis Aichach-Friedberg

Grundsteuer in Bayern: Flächenmodell

Bayern hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ein reines Flächenmodell eingeführt: Die Fläche des Grund und Bodens wird mit 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter; Wohnflächen werden mit einer Grundsteuermesszahl von 70 Prozent begünstigt. Wert und Lage des Grundstücks spielen keine Rolle. Deshalb sind bayerische Hebesätze nicht mit denen von Ländern vergleichbar, die nach dem Bundesmodell bewerten.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 360 % bei der Gewerbesteuer in Mering?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 360 % zahlt ein Betrieb das 3,6-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Mering 9.513,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 9.513,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Mering fest?

In Mering beschließt der Marktgemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Mering 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Mering ging der Hebesatz von 500 % auf 450 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Mering im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 15 von 24 im Landkreis Aichach-Friedberg (1 = niedrigster Satz), Median dort 350 %, in Bayern 350 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 24 von 24 im Landkreis Aichach-Friedberg (1 = niedrigster Satz), Median dort 300 %, in Bayern 275 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 15 von 24 im Landkreis Aichach-Friedberg (1 = niedrigster Satz), Median dort 345 %, in Bayern 330 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 86415, Fläche 26,83 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09771146. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.