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Hebesatz-Vergleich

Stadt · Landkreis Augsburg · Bayern

Hebesätze in Königsbrunn

27.939 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

350%

±0

GrSt B

390%

+50

GrSt A

390%

+50

  • GewStRang 27 von 46 im Landkreis Augsburg, Median 345 %
  • GrSt BRang 43 von 46 im Landkreis Augsburg, Median 278 %
  • GrSt ARang 29 von 46 im Landkreis Augsburg, Median 350 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 340 % auf 390 %, Grundsteuer A von 340 % auf 390 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Königsbrunn im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Augsburg, in Bayern und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Königsbrunn im Vergleich
SteuerartKönigsbrunnMedian Landkreis AugsburgMedian BayernMedian Deutschland
Gewerbesteuer350 %345 %350 %380 %
Grundsteuer B390 %278 %275 %395 %
Grundsteuer A390 %350 %330 %345 %

Wo Königsbrunn unter den 2.056 Gemeinden in Bayern liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Königsbrunn.

GewerbesteuerRang 980 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

220 %Median 350 %490 %

Grundsteuer BRang 1.857 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

110 %Median 275 %824 %

Grundsteuer ARang 1.529 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

60 %Median 330 %999 %

Verlauf der Hebesätze in Königsbrunn

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B+70 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+70 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Königsbrunn
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023350 %320 %320 %
31.12.2024350 %340 %340 %
30.06.2025350 %390 %390 %

Gewerbesteuer in Königsbrunn berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 350 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 350 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.123,75 EUR3.123,75 EUR6,25 %
100.000 EUR2.642,50 EUR9.248,75 EUR9.248,75 EUR9,25 %
250.000 EUR7.892,50 EUR27.623,75 EUR27.623,75 EUR11,05 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR119.498,75 EUR119.498,75 EUR11,95 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.125,00 EUR12,25 %
100.000 EUR3.500,00 EUR12.250,00 EUR12,25 %
250.000 EUR8.750,00 EUR30.625,00 EUR12,25 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR122.500,00 EUR12,25 %

Grundsteuer in Königsbrunn berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR390 %156,00 EUR156,00 EUR
80,00 EUR390 %312,00 EUR312,00 EUR
150,00 EUR390 %585,00 EUR585,00 EUR
300,00 EUR390 %1.170,00 EUR1.170,00 EUR

Nachbargemeinden von Königsbrunn

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Königsbrunn diese Seite350 %390 %
Oberottmarshausen350 %200 %
Bobingen345 %360 %
Kleinaitingen370 %190 %
Wehringen340 %290 %
MeringLandkreis Aichach-Friedberg360 %450 %
MerchingLandkreis Aichach-Friedberg340 %240 %
PrittrichingLandkreis Landsberg am Lech380 %320 %
KissingLandkreis Aichach-Friedberg380 %400 %
SchmiechenLandkreis Aichach-Friedberg340 %340 %
Großaitingen340 %210 %
Graben340 %290 %
SteindorfLandkreis Aichach-Friedberg315 %220 %

Alle Gemeinden im Landkreis Augsburg

Grundsteuer in Bayern: Flächenmodell

Bayern hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ein reines Flächenmodell eingeführt: Die Fläche des Grund und Bodens wird mit 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter; Wohnflächen werden mit einer Grundsteuermesszahl von 70 Prozent begünstigt. Wert und Lage des Grundstücks spielen keine Rolle. Deshalb sind bayerische Hebesätze nicht mit denen von Ländern vergleichbar, die nach dem Bundesmodell bewerten.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 350 % bei der Gewerbesteuer in Königsbrunn?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 350 % zahlt ein Betrieb das 3,5-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Königsbrunn 9.248,75 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 9.248,75 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Königsbrunn fest?

In Königsbrunn beschließt der Rat der Stadt die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Königsbrunn 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Königsbrunn ging der Hebesatz von 340 % auf 390 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Königsbrunn im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 27 von 46 im Landkreis Augsburg (1 = niedrigster Satz), Median dort 345 %, in Bayern 350 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 43 von 46 im Landkreis Augsburg (1 = niedrigster Satz), Median dort 278 %, in Bayern 275 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 29 von 46 im Landkreis Augsburg (1 = niedrigster Satz), Median dort 350 %, in Bayern 330 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 86343, Fläche 18,4 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09772163. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.