Kreis · Nordrhein-Westfalen
Hebesätze im Rhein-Erft-Kreis
Gewerbesteuer, Grundsteuer B und Grundsteuer A aller 10 Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis (476.893 Einwohner), Stichtag 30.06.2025.
GewerbesteuerMedian
493 %
Spanne 460 bis 565 % · Land 458 %
Grundsteuer BMedian
766 %
Spanne 446 bis 1.010 % · Land 664 %
Grundsteuer AMedian
544 %
Spanne 200 bis 1.096 % · Land 342 %
amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Methodik
Niedrigste und höchste Hebesätze
Niedrigste Gewerbesteuer
Höchste Gewerbesteuer
Niedrigste Grundsteuer B
Höchste Grundsteuer B
Alle Gemeinden im Rhein-Erft-Kreis
Alphabetisch; Spaltenkopf anklicken sortiert. Die Balken zeigen Gewerbesteuer und Grundsteuer B relativ zum höchsten Satz im Kreis, der Strich den Kreis-Median (Gewerbesteuer 493 %, Grundsteuer B 766 %).
Häufige Fragen
Welche Gemeinde im Rhein-Erft-Kreis hat den niedrigsten Gewerbesteuer-Hebesatz?
Brühl mit 460 %. Den höchsten Satz hat Erftstadt mit 565 %. Der Median im Kreis liegt bei 493 %, in Nordrhein-Westfalen bei 458 %.
Wie unterscheiden sich die Grundsteuer-B-Hebesätze im Rhein-Erft-Kreis?
Die Spanne reicht von 446 % (Hürth) bis 1.010 % (Elsdorf). Der Median liegt bei 766 %. Seit der Grundsteuerreform 2025 haben die meisten Gemeinden ihren Hebesatz neu beschlossen; die Tabelle zeigt den Stand zum 30.06.2025.
Was sagt der Median aus?
Der Median ist der mittlere Hebesatz aller 10 Gemeinden des Kreises: Die Hälfte liegt darunter, die Hälfte darüber. Er ist unempfindlich gegen einzelne Ausreißer. Der einwohnergewichtete Durchschnitt (496,4 % Gewerbesteuer) gewichtet dagegen große Städte stärker.
Quelle: Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0); Einwohner Destatis 30.06.2024. Bundesweiter Median: Gewerbesteuer 380 %, Grundsteuer B 395 %.