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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Main-Tauber-Kreis · Baden-Württemberg

Hebesätze in Werbach

3.203 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

380%

±0

GrSt B

835%

+425

GrSt A

550%

+140

  • GewStRang 10 von 18 im Main-Tauber-Kreis, Median 375 %
  • GrSt BRang 15 von 18 im Main-Tauber-Kreis, Median 755 %
  • GrSt ARang 12 von 18 im Main-Tauber-Kreis, Median 530 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 410 % auf 835 %, Grundsteuer A von 410 % auf 550 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Werbach im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Main-Tauber-Kreis, in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Werbach im Vergleich
SteuerartWerbachMedian Main-Tauber-KreisMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer380 %375 %360 %380 %
Grundsteuer B835 %755 %293 %395 %
Grundsteuer A550 %530 %410 %345 %

Wo Werbach unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Werbach.

GewerbesteuerRang 788 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 1.095 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 856 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Werbach

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B+425 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+140 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Werbach
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023380 %410 %410 %
31.12.2024380 %410 %410 %
30.06.2025380 %835 %550 %

Gewerbesteuer in Werbach berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 380 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 380 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.391,50 EUR3.391,50 EUR6,78 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.041,50 EUR10.041,50 EUR10,04 %
250.000 EUR7.892,50 EUR29.991,50 EUR29.991,50 EUR12 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR129.741,50 EUR129.741,50 EUR12,97 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.650,00 EUR13,3 %
100.000 EUR3.500,00 EUR13.300,00 EUR13,3 %
250.000 EUR8.750,00 EUR33.250,00 EUR13,3 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR133.000,00 EUR13,3 %

Grundsteuer in Werbach berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR835 %334,00 EUR220,00 EUR
80,00 EUR835 %668,00 EUR440,00 EUR
150,00 EUR835 %1.252,50 EUR825,00 EUR
300,00 EUR835 %2.505,00 EUR1.650,00 EUR

Nachbargemeinden von Werbach

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Werbach diese Seite380 %835 %
Tauberbischofsheim380 %760 %
Königheim380 %870 %
Großrinderfeld360 %440 %
NeubrunnLandkreis Würzburg, Bayern320 %220 %
Külsheim390 %802 %
Grünsfeld360 %690 %
AltertheimLandkreis Würzburg, Bayern320 %230 %
HelmstadtLandkreis Würzburg, Bayern320 %240 %
Lauda-Königshofen370 %750 %
HolzkirchenLandkreis Würzburg, Bayern310 %230 %
Wertheim397 %645 %
HardheimNeckar-Odenwald-Kreis380 %550 %

Alle Gemeinden im Main-Tauber-Kreis

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 380 % bei der Gewerbesteuer in Werbach?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 380 % zahlt ein Betrieb das 3,8-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Werbach 10.041,50 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.041,50 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Werbach fest?

In Werbach beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Werbach 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Werbach ging der Hebesatz von 410 % auf 835 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Werbach im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 10 von 18 im Main-Tauber-Kreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 375 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 15 von 18 im Main-Tauber-Kreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 755 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 12 von 18 im Main-Tauber-Kreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 530 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 97956, Fläche 43,17 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08128128. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.