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Hebesatz-Vergleich

Stadt · Kreis Warendorf · Nordrhein-Westfalen

Hebesätze in Warendorf

37.713 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

432%

±0

GrSt B

639%

+104

GrSt A

344%

+36

  • GewStRang 9 von 13 im Kreis Warendorf, Median 425 %
  • GrSt BRang 10 von 13 im Kreis Warendorf, Median 615 %
  • GrSt ARang 12 von 13 im Kreis Warendorf, Median 299 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 535 % auf 639 %, Grundsteuer A von 308 % auf 344 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Warendorf im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Kreis Warendorf, in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Warendorf im Vergleich
SteuerartWarendorfMedian Kreis WarendorfMedian Nordrhein-WestfalenMedian Deutschland
Gewerbesteuer432 %425 %458 %380 %
Grundsteuer B639 %615 %664 %395 %
Grundsteuer A344 %299 %342 %345 %

Wo Warendorf unter den 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Warendorf.

GewerbesteuerRang 114 von 396 (1 = niedrigster Satz)

250 %Median 458 %700 %

Grundsteuer BRang 171 von 396 (1 = niedrigster Satz)

208 %Median 664 %1.139 %

Grundsteuer ARang 200 von 396 (1 = niedrigster Satz)

67 %Median 342 %1.240 %

Verlauf der Hebesätze in Warendorf

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+5 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+146 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+36 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Warendorf
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023427 %493 %308 %
31.12.2024432 %535 %308 %
30.06.2025432 %639 %344 %

Gewerbesteuer in Warendorf berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 432 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 432 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.855,60 EUR3.570,00 EUR7,71 %
100.000 EUR2.642,50 EUR11.415,60 EUR10.570,00 EUR11,42 %
250.000 EUR7.892,50 EUR34.095,60 EUR31.570,00 EUR13,64 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR147.495,60 EUR136.570,00 EUR14,75 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR7.560,00 EUR15,12 %
100.000 EUR3.500,00 EUR15.120,00 EUR15,12 %
250.000 EUR8.750,00 EUR37.800,00 EUR15,12 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR151.200,00 EUR15,12 %

Grundsteuer in Warendorf berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR639 %255,60 EUR137,60 EUR
80,00 EUR639 %511,20 EUR275,20 EUR
150,00 EUR639 %958,50 EUR516,00 EUR
300,00 EUR639 %1.917,00 EUR1.032,00 EUR

Nachbargemeinden von Warendorf

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Warendorf diese Seite432 %639 %
Sassenberg416 %615 %
Beelen418 %743 %
Everswinkel420 %628 %
Ennigerloh427 %772 %
Ostbevern418 %554 %
Telgte463 %605 %
GlandorfLandkreis Osnabrück, Niedersachsen380 %335 %
VersmoldKreis Gütersloh416 %684 %
Sendenhorst422 %664 %
HarsewinkelKreis Gütersloh370 %345 %
Oelde413 %490 %
Bad LaerLandkreis Osnabrück, Niedersachsen390 %345 %

Alle Gemeinden im Kreis Warendorf

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell mit differenzierten Hebesätzen

Nordrhein-Westfalen bewertet nach dem Bundesmodell des Grundsteuergesetzes (Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke, 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke, § 15 GrStG).

Besonderheit: Mit dem Gesetz zur Einführung differenzierter Hebesätze vom Juli 2024 dürfen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ab 2025 für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze der Grundsteuer B beschließen. Wo eine Gemeinde davon Gebrauch macht, weist der Realsteuervergleich den Hebesatz für Wohngrundstücke aus; der Satz für Nichtwohngrundstücke steht in der Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 432 % bei der Gewerbesteuer in Warendorf?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 432 % zahlt ein Betrieb das 4,32-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Warendorf 11.415,60 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Warendorf fest?

In Warendorf beschließt der Rat der Stadt die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Warendorf 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Warendorf ging der Hebesatz von 535 % auf 639 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Warendorf im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 9 von 13 im Kreis Warendorf (1 = niedrigster Satz), Median dort 425 %, in Nordrhein-Westfalen 458 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 10 von 13 im Kreis Warendorf (1 = niedrigster Satz), Median dort 615 %, in Nordrhein-Westfalen 664 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 12 von 13 im Kreis Warendorf (1 = niedrigster Satz), Median dort 299 %, in Nordrhein-Westfalen 342 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 48231, Fläche 176,88 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05570052. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.