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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Rhein-Hunsrück-Kreis · Rheinland-Pfalz

Hebesätze in Wahlbach

187 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

330%

±0

GrSt B

kein Satz festgesetzt

GrSt A

200%

±0

  • GewStRang 1 von 137 im Rhein-Hunsrück-Kreis, Median 380 %
  • GrSt ARang 1 von 135 im Rhein-Hunsrück-Kreis, Median 345 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Im 1. Halbjahr 2025 keine Änderung gemeldet: Die Sätze vom 31.12.2024 gelten in Wahlbach auch zum 30.06.2025.

Wahlbach im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis, in Rheinland-Pfalz und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Wahlbach im Vergleich
SteuerartWahlbachMedian Rhein-Hunsrück-KreisMedian Rheinland-PfalzMedian Deutschland
Gewerbesteuer330 %380 %380 %380 %
Grundsteuer Bkein Satz465 %465 %395 %
Grundsteuer A200 %345 %345 %345 %

Wo Wahlbach unter den 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Wahlbach.

GewerbesteuerRang 4 von 2.301 (1 = niedrigster Satz)

300 %Median 380 %600 %

Grundsteuer ARang 27 von 2.296 (1 = niedrigster Satz)

68 %Median 345 %1.150 %

Verlauf der Hebesätze in Wahlbach

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B

Grundsteuer Aunverändert seit 31.12.2023

Verlauf Wahlbach
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023330 %kein Satz200 %
31.12.2024330 %kein Satz200 %

Gewerbesteuer in Wahlbach berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 330 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 330 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR2.945,25 EUR2.945,25 EUR5,89 %
100.000 EUR2.642,50 EUR8.720,25 EUR8.720,25 EUR8,72 %
250.000 EUR7.892,50 EUR26.045,25 EUR26.045,25 EUR10,42 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR112.670,25 EUR112.670,25 EUR11,27 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR5.775,00 EUR11,55 %
100.000 EUR3.500,00 EUR11.550,00 EUR11,55 %
250.000 EUR8.750,00 EUR28.875,00 EUR11,55 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR115.500,00 EUR11,55 %

Nachbargemeinden von Wahlbach

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Wahlbach diese Seite330 %kein Satz
Schnorbach380 %465 %
Rayerschied330 %kein Satz
Altweidelbach380 %465 %
Mörschbach380 %465 %
Benzweiler380 %465 %
Pleizenhausen365 %365 %
Argenthal380 %465 %
Mutterschied380 %465 %
Bergenhausen380 %kein Satz
Ellern (Hunsrück)380 %465 %
Liebshausen380 %465 %
Budenbach380 %465 %

Alle Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Rheinland-Pfalz bewertet nach dem Bundesmodell des Grundsteuergesetzes: Grundsteuerwert im Ertrags- oder Sachwertverfahren, Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (§ 15 GrStG). Rheinland-Pfalz hat mit Abstand die meisten Gemeinden aller Länder, viele davon Ortsgemeinden in Verbandsgemeinden mit eigenem Hebesatzrecht.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 330 % bei der Gewerbesteuer in Wahlbach?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 330 % zahlt ein Betrieb das 3,3-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Wahlbach 8.720,25 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 8.720,25 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Wahlbach fest?

In Wahlbach beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Wahlbach 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Wahlbach im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 1 von 137 im Rhein-Hunsrück-Kreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 380 %, in Rheinland-Pfalz 380 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer A: Rang 1 von 135 im Rhein-Hunsrück-Kreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 345 %, in Rheinland-Pfalz 345 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 55494, Fläche 4,34 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07140158. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.