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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Dachau · Bayern

Hebesätze in Vierkirchen

4.614 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

400%

+40

GrSt B

410%

+50

GrSt A

410%

+50

  • GewStRang 16 von 17 im Landkreis Dachau, Median 350 %
  • GrSt BRang 9 von 17 im Landkreis Dachau, Median 410 %
  • GrSt ARang 11 von 17 im Landkreis Dachau, Median 390 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Gewerbesteuer von 360 % auf 400 %, Grundsteuer B von 360 % auf 410 %, Grundsteuer A von 360 % auf 410 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Vierkirchen im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Dachau, in Bayern und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Vierkirchen im Vergleich
SteuerartVierkirchenMedian Landkreis DachauMedian BayernMedian Deutschland
Gewerbesteuer400 %350 %350 %380 %
Grundsteuer B410 %410 %275 %395 %
Grundsteuer A410 %390 %330 %345 %

Wo Vierkirchen unter den 2.056 Gemeinden in Bayern liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Vierkirchen.

GewerbesteuerRang 1.940 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

220 %Median 350 %490 %

Grundsteuer BRang 1.932 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

110 %Median 275 %824 %

Grundsteuer ARang 1.692 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

60 %Median 330 %999 %

Verlauf der Hebesätze in Vierkirchen

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+40 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+50 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+50 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Vierkirchen
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023360 %360 %360 %
31.12.2024360 %360 %360 %
30.06.2025400 %410 %410 %

Gewerbesteuer in Vierkirchen berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 400 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 400 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.570,00 EUR3.570,00 EUR7,14 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.570,00 EUR10.570,00 EUR10,57 %
250.000 EUR7.892,50 EUR31.570,00 EUR31.570,00 EUR12,63 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR136.570,00 EUR136.570,00 EUR13,66 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR7.000,00 EUR14 %
100.000 EUR3.500,00 EUR14.000,00 EUR14 %
250.000 EUR8.750,00 EUR35.000,00 EUR14 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR140.000,00 EUR14 %

Grundsteuer in Vierkirchen berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR410 %164,00 EUR164,00 EUR
80,00 EUR410 %328,00 EUR328,00 EUR
150,00 EUR410 %615,00 EUR615,00 EUR
300,00 EUR410 %1.230,00 EUR1.230,00 EUR

Nachbargemeinden von Vierkirchen

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Vierkirchen diese Seite400 %410 %
Weichs370 %380 %
Röhrmoos340 %440 %
Petershausen380 %430 %
Markt Indersdorf350 %290 %
FahrenzhausenLandkreis Freising350 %250 %
Hebertshausen400 %470 %
HohenkammerLandkreis Freising280 %240 %
JetzendorfLandkreis Pfaffenhofen an der Ilm310 %330 %
Haimhausen340 %420 %
Schwabhausen350 %450 %
Hilgertshausen-Tandern350 %350 %
Dachau370 %430 %

Alle Gemeinden im Landkreis Dachau

Grundsteuer in Bayern: Flächenmodell

Bayern hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ein reines Flächenmodell eingeführt: Die Fläche des Grund und Bodens wird mit 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter; Wohnflächen werden mit einer Grundsteuermesszahl von 70 Prozent begünstigt. Wert und Lage des Grundstücks spielen keine Rolle. Deshalb sind bayerische Hebesätze nicht mit denen von Ländern vergleichbar, die nach dem Bundesmodell bewerten.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 400 % bei der Gewerbesteuer in Vierkirchen?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 400 % zahlt ein Betrieb das 4-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Vierkirchen 10.570,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Vierkirchen fest?

In Vierkirchen beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Vierkirchen 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Vierkirchen ging der Hebesatz von 360 % auf 410 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Vierkirchen im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 16 von 17 im Landkreis Dachau (1 = niedrigster Satz), Median dort 350 %, in Bayern 350 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 9 von 17 im Landkreis Dachau (1 = niedrigster Satz), Median dort 410 %, in Bayern 275 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 11 von 17 im Landkreis Dachau (1 = niedrigster Satz), Median dort 390 %, in Bayern 330 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 85256, Fläche 19,38 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09174150. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.