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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Dahme-Spreewald · Brandenburg

Hebesätze in Steinreich

420 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

335%

+15

GrSt B

425%

+15

GrSt A

900%

+280

  • GewStRang 21 von 37 im Landkreis Dahme-Spreewald, Median 330 %
  • GrSt BRang 34 von 37 im Landkreis Dahme-Spreewald, Median 355 %
  • GrSt ARang 34 von 36 im Landkreis Dahme-Spreewald, Median 318 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Gewerbesteuer von 320 % auf 335 %, Grundsteuer B von 410 % auf 425 %, Grundsteuer A von 620 % auf 900 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Steinreich im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald, in Brandenburg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Steinreich im Vergleich
SteuerartSteinreichMedian Landkreis Dahme-SpreewaldMedian BrandenburgMedian Deutschland
Gewerbesteuer335 %330 %325 %380 %
Grundsteuer B425 %355 %370 %395 %
Grundsteuer A900 %318 %300 %345 %

Wo Steinreich unter den 413 Gemeinden in Brandenburg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Steinreich.

GewerbesteuerRang 251 von 413 (1 = niedrigster Satz)

240 %Median 325 %470 %

Grundsteuer BRang 352 von 413 (1 = niedrigster Satz)

150 %Median 370 %610 %

Grundsteuer ARang 406 von 412 (1 = niedrigster Satz)

42 %Median 300 %1.473 %

Verlauf der Hebesätze in Steinreich

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+15 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+15 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+280 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Steinreich
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023320 %410 %620 %
31.12.2024320 %410 %620 %
30.06.2025335 %425 %900 %

Gewerbesteuer in Steinreich berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 335 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 335 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR2.989,88 EUR2.989,88 EUR5,98 %
100.000 EUR2.642,50 EUR8.852,38 EUR8.852,38 EUR8,85 %
250.000 EUR7.892,50 EUR26.439,88 EUR26.439,88 EUR10,58 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR114.377,38 EUR114.377,38 EUR11,44 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR5.862,50 EUR11,73 %
100.000 EUR3.500,00 EUR11.725,00 EUR11,73 %
250.000 EUR8.750,00 EUR29.312,50 EUR11,73 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR117.250,00 EUR11,73 %

Grundsteuer in Steinreich berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR425 %170,00 EUR360,00 EUR
80,00 EUR425 %340,00 EUR720,00 EUR
150,00 EUR425 %637,50 EUR1.350,00 EUR
300,00 EUR425 %1.275,00 EUR2.700,00 EUR

Nachbargemeinden von Steinreich

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Steinreich diese Seite335 %425 %
DahmetalLandkreis Teltow-Fläming300 %300 %
Dahme/MarkLandkreis Teltow-Fläming320 %490 %
Drahnsdorf335 %380 %
IhlowLandkreis Teltow-Fläming315 %380 %
Golßen335 %525 %
Baruth/MarkLandkreis Teltow-Fläming340 %480 %
LebusaLandkreis Elbe-Elster310 %405 %
Niederer FlämingLandkreis Teltow-Fläming335 %430 %
Rietzneuendorf-Staakow335 %365 %
Kasel-Golzig335 %415 %
Heideblick320 %379 %
HohenbuckoLandkreis Elbe-Elster310 %495 %

Alle Gemeinden im Landkreis Dahme-Spreewald

Grundsteuer in Brandenburg: Bundesmodell

Brandenburg bewertet nach dem Bundesmodell des Grundsteuergesetzes: Grundsteuerwert im Ertrags- oder Sachwertverfahren, Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (§ 15 GrStG). Den Hebesatz beschließt jede Gemeinde selbst.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 335 % bei der Gewerbesteuer in Steinreich?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 335 % zahlt ein Betrieb das 3,35-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Steinreich 8.852,38 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 8.852,38 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Steinreich fest?

In Steinreich beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Steinreich 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Steinreich ging der Hebesatz von 410 % auf 425 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Steinreich im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 21 von 37 im Landkreis Dahme-Spreewald (1 = niedrigster Satz), Median dort 330 %, in Brandenburg 325 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 34 von 37 im Landkreis Dahme-Spreewald (1 = niedrigster Satz), Median dort 355 %, in Brandenburg 370 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 34 von 36 im Landkreis Dahme-Spreewald (1 = niedrigster Satz), Median dort 318 %, in Brandenburg 300 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 15938, Fläche 41,96 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 12061471. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.