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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Westerwaldkreis · Rheinland-Pfalz

Hebesätze in Steinebach an der Wied

825 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

398%

±0

GrSt B

468%

+3

GrSt A

345%

±0

  • GewStRang 169 von 192 im Westerwaldkreis, Median 380 %
  • GrSt BRang 142 von 192 im Westerwaldkreis, Median 465 %
  • GrSt ARang 3 von 192 im Westerwaldkreis, Median 345 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 465 % auf 468 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Steinebach an der Wied im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Westerwaldkreis, in Rheinland-Pfalz und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Steinebach an der Wied im Vergleich
SteuerartSteinebach an der WiedMedian WesterwaldkreisMedian Rheinland-PfalzMedian Deutschland
Gewerbesteuer398 %380 %380 %380 %
Grundsteuer B468 %465 %465 %395 %
Grundsteuer A345 %345 %345 %345 %

Wo Steinebach an der Wied unter den 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Steinebach an der Wied.

GewerbesteuerRang 1.628 von 2.301 (1 = niedrigster Satz)

300 %Median 380 %600 %

Grundsteuer BRang 1.421 von 2.294 (1 = niedrigster Satz)

80 %Median 465 %945 %

Grundsteuer ARang 181 von 2.296 (1 = niedrigster Satz)

68 %Median 345 %1.150 %

Verlauf der Hebesätze in Steinebach an der Wied

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+1 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+3 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer Aunverändert seit 31.12.2023

Verlauf Steinebach an der Wied
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023397 %465 %345 %
31.12.2024398 %465 %345 %
30.06.2025398 %468 %345 %

Gewerbesteuer in Steinebach an der Wied berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 398 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 398 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.552,15 EUR3.552,15 EUR7,1 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.517,15 EUR10.517,15 EUR10,52 %
250.000 EUR7.892,50 EUR31.412,15 EUR31.412,15 EUR12,56 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR135.887,15 EUR135.887,15 EUR13,59 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.965,00 EUR13,93 %
100.000 EUR3.500,00 EUR13.930,00 EUR13,93 %
250.000 EUR8.750,00 EUR34.825,00 EUR13,93 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR139.300,00 EUR13,93 %

Grundsteuer in Steinebach an der Wied berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR468 %187,20 EUR138,00 EUR
80,00 EUR468 %374,40 EUR276,00 EUR
150,00 EUR468 %702,00 EUR517,50 EUR
300,00 EUR468 %1.404,00 EUR1.035,00 EUR

Nachbargemeinden von Steinebach an der Wied

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Steinebach an der Wied diese Seite398 %468 %
Dreifelden385 %600 %
Linden380 %510 %
Gehlert400 %496 %
Schenkelberg380 %465 %
Lochum380 %540 %
Steinen380 %465 %
Merkelbach380 %465 %
Hartenfels380 %465 %
Wied400 %465 %
Höchstenbach380 %475 %
Mündersbach380 %573 %
Alpenrod380 %465 %

Alle Gemeinden im Westerwaldkreis

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Rheinland-Pfalz bewertet nach dem Bundesmodell des Grundsteuergesetzes: Grundsteuerwert im Ertrags- oder Sachwertverfahren, Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (§ 15 GrStG). Rheinland-Pfalz hat mit Abstand die meisten Gemeinden aller Länder, viele davon Ortsgemeinden in Verbandsgemeinden mit eigenem Hebesatzrecht.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 398 % bei der Gewerbesteuer in Steinebach an der Wied?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 398 % zahlt ein Betrieb das 3,98-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Steinebach an der Wied 10.517,15 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.517,15 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Steinebach an der Wied fest?

In Steinebach an der Wied beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Steinebach an der Wied 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Steinebach an der Wied ging der Hebesatz von 465 % auf 468 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Steinebach an der Wied im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 169 von 192 im Westerwaldkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 380 %, in Rheinland-Pfalz 380 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 142 von 192 im Westerwaldkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 465 %, in Rheinland-Pfalz 465 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 3 von 192 im Westerwaldkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 345 %, in Rheinland-Pfalz 345 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 57629, Fläche 8,3 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07143294. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.