Zum Inhalt springen
Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Kitzingen · Bayern

Hebesätze in Sommerach

1.462 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

380%

±0

GrSt B

275%

-75

GrSt A

625%

+275

  • GewStRang 28 von 31 im Landkreis Kitzingen, Median 320 %
  • GrSt BRang 26 von 31 im Landkreis Kitzingen, Median 200 %
  • GrSt ARang 30 von 31 im Landkreis Kitzingen, Median 330 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 350 % auf 275 %, Grundsteuer A von 350 % auf 625 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Sommerach im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Kitzingen, in Bayern und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Sommerach im Vergleich
SteuerartSommerachMedian Landkreis KitzingenMedian BayernMedian Deutschland
Gewerbesteuer380 %320 %350 %380 %
Grundsteuer B275 %200 %275 %395 %
Grundsteuer A625 %330 %330 %345 %

Wo Sommerach unter den 2.056 Gemeinden in Bayern liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Sommerach.

GewerbesteuerRang 1.572 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

220 %Median 350 %490 %

Grundsteuer BRang 1.024 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

110 %Median 275 %824 %

Grundsteuer ARang 2.019 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

60 %Median 330 %999 %

Verlauf der Hebesätze in Sommerach

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B-75 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+275 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Sommerach
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023380 %350 %350 %
31.12.2024380 %350 %350 %
30.06.2025380 %275 %625 %

Gewerbesteuer in Sommerach berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 380 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 380 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.391,50 EUR3.391,50 EUR6,78 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.041,50 EUR10.041,50 EUR10,04 %
250.000 EUR7.892,50 EUR29.991,50 EUR29.991,50 EUR12 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR129.741,50 EUR129.741,50 EUR12,97 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.650,00 EUR13,3 %
100.000 EUR3.500,00 EUR13.300,00 EUR13,3 %
250.000 EUR8.750,00 EUR33.250,00 EUR13,3 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR133.000,00 EUR13,3 %

Grundsteuer in Sommerach berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR275 %110,00 EUR250,00 EUR
80,00 EUR275 %220,00 EUR500,00 EUR
150,00 EUR275 %412,50 EUR937,50 EUR
300,00 EUR275 %825,00 EUR1.875,00 EUR

Nachbargemeinden von Sommerach

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Sommerach diese Seite380 %275 %
Nordheim a.Main380 %300 %
Schwarzach a.Main330 %220 %
Volkach380 %355 %
Dettelbach330 %230 %
ProsselsheimLandkreis Würzburg340 %330 %
EisenheimLandkreis Würzburg340 %300 %
Albertshofen310 %145 %
Mainstockheim320 %185 %
Großlangheim300 %150 %
Kleinlangheim320 %150 %
Buchbrunn320 %185 %
LülsfeldLandkreis Schweinfurt350 %220 %

Alle Gemeinden im Landkreis Kitzingen

Grundsteuer in Bayern: Flächenmodell

Bayern hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ein reines Flächenmodell eingeführt: Die Fläche des Grund und Bodens wird mit 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter; Wohnflächen werden mit einer Grundsteuermesszahl von 70 Prozent begünstigt. Wert und Lage des Grundstücks spielen keine Rolle. Deshalb sind bayerische Hebesätze nicht mit denen von Ländern vergleichbar, die nach dem Bundesmodell bewerten.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 380 % bei der Gewerbesteuer in Sommerach?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 380 % zahlt ein Betrieb das 3,8-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Sommerach 10.041,50 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.041,50 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Sommerach fest?

In Sommerach beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Sommerach 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Sommerach ging der Hebesatz von 350 % auf 275 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Sommerach im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 28 von 31 im Landkreis Kitzingen (1 = niedrigster Satz), Median dort 320 %, in Bayern 350 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 26 von 31 im Landkreis Kitzingen (1 = niedrigster Satz), Median dort 200 %, in Bayern 275 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 30 von 31 im Landkreis Kitzingen (1 = niedrigster Satz), Median dort 330 %, in Bayern 330 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 97334, Fläche 5,71 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09675169. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.