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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Ostalbkreis · Baden-Württemberg

Hebesätze in Rosenberg

2.578 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

320%

±0

GrSt B

445%

+140

GrSt A

630%

+325

  • GewStRang 1 von 42 im Ostalbkreis, Median 368 %
  • GrSt BRang 35 von 42 im Ostalbkreis, Median 355 %
  • GrSt ARang 38 von 42 im Ostalbkreis, Median 459 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 305 % auf 445 %, Grundsteuer A von 305 % auf 630 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Rosenberg im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Ostalbkreis, in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Rosenberg im Vergleich
SteuerartRosenbergMedian OstalbkreisMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer320 %368 %360 %380 %
Grundsteuer B445 %355 %293 %395 %
Grundsteuer A630 %459 %410 %345 %

Wo Rosenberg unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Rosenberg.

GewerbesteuerRang 9 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 907 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 973 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Rosenberg

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B+140 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+325 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Rosenberg
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023320 %305 %305 %
31.12.2024320 %305 %305 %
30.06.2025320 %445 %630 %

Gewerbesteuer in Rosenberg berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 320 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 320 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR2.856,00 EUR2.856,00 EUR5,71 %
100.000 EUR2.642,50 EUR8.456,00 EUR8.456,00 EUR8,46 %
250.000 EUR7.892,50 EUR25.256,00 EUR25.256,00 EUR10,1 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR109.256,00 EUR109.256,00 EUR10,93 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR5.600,00 EUR11,2 %
100.000 EUR3.500,00 EUR11.200,00 EUR11,2 %
250.000 EUR8.750,00 EUR28.000,00 EUR11,2 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR112.000,00 EUR11,2 %

Grundsteuer in Rosenberg berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR445 %178,00 EUR252,00 EUR
80,00 EUR445 %356,00 EUR504,00 EUR
150,00 EUR445 %667,50 EUR945,00 EUR
300,00 EUR445 %1.335,00 EUR1.890,00 EUR

Nachbargemeinden von Rosenberg

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Rosenberg diese Seite320 %445 %
Jagstzell345 %370 %
StimpfachLandkreis Schwäbisch Hall365 %430 %
Adelmannsfelden360 %350 %
FrankenhardtLandkreis Schwäbisch Hall350 %410 %
BühlerzellLandkreis Schwäbisch Hall360 %410 %
BühlertannLandkreis Schwäbisch Hall350 %510 %
Ellwangen (Jagst)380 %330 %
Neuler365 %300 %
ObersontheimLandkreis Schwäbisch Hall350 %540 %
Rainau360 %350 %
CrailsheimLandkreis Schwäbisch Hall390 %350 %
VellbergLandkreis Schwäbisch Hall350 %430 %

Alle Gemeinden im Ostalbkreis

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 320 % bei der Gewerbesteuer in Rosenberg?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 320 % zahlt ein Betrieb das 3,2-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Rosenberg 8.456,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 8.456,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Rosenberg fest?

In Rosenberg beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Rosenberg 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Rosenberg ging der Hebesatz von 305 % auf 445 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Rosenberg im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 1 von 42 im Ostalbkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 368 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 35 von 42 im Ostalbkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 355 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 38 von 42 im Ostalbkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 459 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 73494, Fläche 41,02 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08136060. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.