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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Mühldorf am Inn · Bayern

Hebesätze in Polling

3.321 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

320%

±0

GrSt B

180%

-140

GrSt A

210%

-110

  • GewStRang 3 von 31 im Landkreis Mühldorf am Inn, Median 350 %
  • GrSt BRang 2 von 31 im Landkreis Mühldorf am Inn, Median 300 %
  • GrSt ARang 1 von 31 im Landkreis Mühldorf am Inn, Median 400 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 320 % auf 180 %, Grundsteuer A von 320 % auf 210 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Polling im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Mühldorf am Inn, in Bayern und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Polling im Vergleich
SteuerartPollingMedian Landkreis Mühldorf am InnMedian BayernMedian Deutschland
Gewerbesteuer320 %350 %350 %380 %
Grundsteuer B180 %300 %275 %395 %
Grundsteuer A210 %400 %330 %345 %

Wo Polling unter den 2.056 Gemeinden in Bayern liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Polling.

GewerbesteuerRang 276 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

220 %Median 350 %490 %

Grundsteuer BRang 182 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

110 %Median 275 %824 %

Grundsteuer ARang 132 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

60 %Median 330 %999 %

Verlauf der Hebesätze in Polling

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B-140 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A-110 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Polling
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023320 %320 %320 %
31.12.2024320 %320 %320 %
30.06.2025320 %180 %210 %

Gewerbesteuer in Polling berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 320 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 320 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR2.856,00 EUR2.856,00 EUR5,71 %
100.000 EUR2.642,50 EUR8.456,00 EUR8.456,00 EUR8,46 %
250.000 EUR7.892,50 EUR25.256,00 EUR25.256,00 EUR10,1 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR109.256,00 EUR109.256,00 EUR10,93 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR5.600,00 EUR11,2 %
100.000 EUR3.500,00 EUR11.200,00 EUR11,2 %
250.000 EUR8.750,00 EUR28.000,00 EUR11,2 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR112.000,00 EUR11,2 %

Grundsteuer in Polling berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR180 %72,00 EUR84,00 EUR
80,00 EUR180 %144,00 EUR168,00 EUR
150,00 EUR180 %270,00 EUR315,00 EUR
300,00 EUR180 %540,00 EUR630,00 EUR

Nachbargemeinden von Polling

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Polling diese Seite320 %180 %
TüßlingLandkreis Altötting330 %230 %
Mühldorf a.Inn395 %365 %
TeisingLandkreis Altötting350 %300 %
Töging a.InnLandkreis Altötting330 %240 %
Oberneukirchen330 %300 %
UnterneukirchenLandkreis Altötting320 %310 %
Erharting350 %310 %
WinhöringLandkreis Altötting350 %260 %
Mettenheim320 %300 %
AltöttingLandkreis Altötting370 %360 %
Garching a.d.AlzLandkreis Altötting330 %310 %
NeuöttingLandkreis Altötting350 %330 %

Alle Gemeinden im Landkreis Mühldorf am Inn

Grundsteuer in Bayern: Flächenmodell

Bayern hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ein reines Flächenmodell eingeführt: Die Fläche des Grund und Bodens wird mit 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter; Wohnflächen werden mit einer Grundsteuermesszahl von 70 Prozent begünstigt. Wert und Lage des Grundstücks spielen keine Rolle. Deshalb sind bayerische Hebesätze nicht mit denen von Ländern vergleichbar, die nach dem Bundesmodell bewerten.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 320 % bei der Gewerbesteuer in Polling?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 320 % zahlt ein Betrieb das 3,2-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Polling 8.456,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 8.456,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Polling fest?

In Polling beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Polling 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Polling ging der Hebesatz von 320 % auf 180 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Polling im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 3 von 31 im Landkreis Mühldorf am Inn (1 = niedrigster Satz), Median dort 350 %, in Bayern 350 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 2 von 31 im Landkreis Mühldorf am Inn (1 = niedrigster Satz), Median dort 300 %, in Bayern 275 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 1 von 31 im Landkreis Mühldorf am Inn (1 = niedrigster Satz), Median dort 400 %, in Bayern 330 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 84570, Fläche 43,85 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09183136. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.