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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Westerwaldkreis · Rheinland-Pfalz

Hebesätze in Nistertal

1.169 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

395%

+15

GrSt B

550%

+85

GrSt A

345%

±0

  • GewStRang 165 von 192 im Westerwaldkreis, Median 380 %
  • GrSt BRang 173 von 192 im Westerwaldkreis, Median 465 %
  • GrSt ARang 3 von 192 im Westerwaldkreis, Median 345 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Gewerbesteuer von 380 % auf 395 %, Grundsteuer B von 465 % auf 550 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Nistertal im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Westerwaldkreis, in Rheinland-Pfalz und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Nistertal im Vergleich
SteuerartNistertalMedian WesterwaldkreisMedian Rheinland-PfalzMedian Deutschland
Gewerbesteuer395 %380 %380 %380 %
Grundsteuer B550 %465 %465 %395 %
Grundsteuer A345 %345 %345 %345 %

Wo Nistertal unter den 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Nistertal.

GewerbesteuerRang 1.546 von 2.301 (1 = niedrigster Satz)

300 %Median 380 %600 %

Grundsteuer BRang 1.912 von 2.294 (1 = niedrigster Satz)

80 %Median 465 %945 %

Grundsteuer ARang 181 von 2.296 (1 = niedrigster Satz)

68 %Median 345 %1.150 %

Verlauf der Hebesätze in Nistertal

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+15 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+85 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer Aunverändert seit 31.12.2023

Verlauf Nistertal
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023380 %465 %345 %
31.12.2024380 %465 %345 %
30.06.2025395 %550 %345 %

Gewerbesteuer in Nistertal berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 395 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 395 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.525,38 EUR3.525,38 EUR7,05 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.437,88 EUR10.437,88 EUR10,44 %
250.000 EUR7.892,50 EUR31.175,38 EUR31.175,38 EUR12,47 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR134.862,88 EUR134.862,88 EUR13,49 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.912,50 EUR13,83 %
100.000 EUR3.500,00 EUR13.825,00 EUR13,83 %
250.000 EUR8.750,00 EUR34.562,50 EUR13,83 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR138.250,00 EUR13,83 %

Grundsteuer in Nistertal berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR550 %220,00 EUR138,00 EUR
80,00 EUR550 %440,00 EUR276,00 EUR
150,00 EUR550 %825,00 EUR517,50 EUR
300,00 EUR550 %1.650,00 EUR1.035,00 EUR

Nachbargemeinden von Nistertal

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Nistertal diese Seite395 %550 %
Enspel400 %590 %
Alpenrod380 %465 %
Hardt380 %465 %
Stockum-Püschen380 %465 %
Unnau380 %516 %
Dreisbach375 %400 %
Lochum380 %540 %
Rotenhain400 %590 %
Hahn bei Marienberg380 %465 %
Bellingen380 %465 %
Linden380 %510 %
Ailertchen385 %490 %

Alle Gemeinden im Westerwaldkreis

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Rheinland-Pfalz bewertet nach dem Bundesmodell des Grundsteuergesetzes: Grundsteuerwert im Ertrags- oder Sachwertverfahren, Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (§ 15 GrStG). Rheinland-Pfalz hat mit Abstand die meisten Gemeinden aller Länder, viele davon Ortsgemeinden in Verbandsgemeinden mit eigenem Hebesatzrecht.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 395 % bei der Gewerbesteuer in Nistertal?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 395 % zahlt ein Betrieb das 3,95-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Nistertal 10.437,88 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.437,88 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Nistertal fest?

In Nistertal beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Nistertal 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Nistertal ging der Hebesatz von 465 % auf 550 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Nistertal im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 165 von 192 im Westerwaldkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 380 %, in Rheinland-Pfalz 380 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 173 von 192 im Westerwaldkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 465 %, in Rheinland-Pfalz 465 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 3 von 192 im Westerwaldkreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 345 %, in Rheinland-Pfalz 345 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 57647, Fläche 3,94 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07143279. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.