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Hebesatz-Vergleich

kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz

Hebesätze in Neustadt an der Weinstraße

52.823 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

415%

±0

GrSt B

620%

+70

GrSt A

490%

+140

  • GewStRang 2.045 von 2.301 in Rheinland-Pfalz, Median 380 %
  • GrSt BRang 2.144 von 2.294 in Rheinland-Pfalz, Median 465 %
  • GrSt ARang 2.028 von 2.296 in Rheinland-Pfalz, Median 345 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 550 % auf 620 %, Grundsteuer A von 350 % auf 490 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Neustadt an der Weinstraße im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden in Rheinland-Pfalz und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Neustadt an der Weinstraße im Vergleich
SteuerartNeustadt an der WeinstraßeMedian Rheinland-PfalzMedian Deutschland
Gewerbesteuer415 %380 %380 %
Grundsteuer B620 %465 %395 %
Grundsteuer A490 %345 %345 %

Wo Neustadt an der Weinstraße unter den 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Neustadt an der Weinstraße.

GewerbesteuerRang 2.045 von 2.301 (1 = niedrigster Satz)

300 %Median 380 %600 %

Grundsteuer BRang 2.144 von 2.294 (1 = niedrigster Satz)

80 %Median 465 %945 %

Grundsteuer ARang 2.028 von 2.296 (1 = niedrigster Satz)

68 %Median 345 %1.150 %

Verlauf der Hebesätze in Neustadt an der Weinstraße

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+15 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+115 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+140 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Neustadt an der Weinstraße
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023400 %505 %350 %
31.12.2024415 %550 %350 %
30.06.2025415 %620 %490 %

Gewerbesteuer in Neustadt an der Weinstraße berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 415 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 415 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.703,88 EUR3.570,00 EUR7,41 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.966,38 EUR10.570,00 EUR10,97 %
250.000 EUR7.892,50 EUR32.753,88 EUR31.570,00 EUR13,1 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR141.691,38 EUR136.570,00 EUR14,17 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR7.262,50 EUR14,53 %
100.000 EUR3.500,00 EUR14.525,00 EUR14,53 %
250.000 EUR8.750,00 EUR36.312,50 EUR14,53 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR145.250,00 EUR14,53 %

Grundsteuer in Neustadt an der Weinstraße berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR620 %248,00 EUR196,00 EUR
80,00 EUR620 %496,00 EUR392,00 EUR
150,00 EUR620 %930,00 EUR735,00 EUR
300,00 EUR620 %1.860,00 EUR1.470,00 EUR

Nachbargemeinden von Neustadt an der Weinstraße

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Neustadt an der Weinstraße diese Seite415 %620 %
LindenbergLandkreis Bad Dürkheim410 %695 %
MaikammerLandkreis Südliche Weinstraße398 %470 %
Lambrecht (Pfalz)Landkreis Bad Dürkheim420 %650 %
Kirrweiler (Pfalz)Landkreis Südliche Weinstraße380 %465 %
Sankt MartinLandkreis Südliche Weinstraße400 %470 %
RuppertsbergLandkreis Bad Dürkheim400 %560 %
FrankeneckLandkreis Bad Dürkheim440 %695 %
DeidesheimLandkreis Bad Dürkheim400 %540 %
EdenkobenLandkreis Südliche Weinstraße405 %465 %
NeidenfelsLandkreis Bad Dürkheim400 %660 %
VenningenLandkreis Südliche Weinstraße380 %465 %
HaßlochLandkreis Bad Dürkheim380 %465 %

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Rheinland-Pfalz bewertet nach dem Bundesmodell des Grundsteuergesetzes: Grundsteuerwert im Ertrags- oder Sachwertverfahren, Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (§ 15 GrStG). Rheinland-Pfalz hat mit Abstand die meisten Gemeinden aller Länder, viele davon Ortsgemeinden in Verbandsgemeinden mit eigenem Hebesatzrecht.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 415 % bei der Gewerbesteuer in Neustadt an der Weinstraße?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 415 % zahlt ein Betrieb das 4,15-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Neustadt an der Weinstraße 10.966,38 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Neustadt an der Weinstraße fest?

In Neustadt an der Weinstraße beschließt der Rat der Stadt die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Neustadt an der Weinstraße 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Neustadt an der Weinstraße ging der Hebesatz von 550 % auf 620 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Neustadt an der Weinstraße im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 2.045 von 2.301 in Rheinland-Pfalz (1 = niedrigster Satz), Median dort 380 %, in Rheinland-Pfalz 380 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 2.144 von 2.294 in Rheinland-Pfalz (1 = niedrigster Satz), Median dort 465 %, in Rheinland-Pfalz 465 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 2.028 von 2.296 in Rheinland-Pfalz (1 = niedrigster Satz), Median dort 345 %, in Rheinland-Pfalz 345 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 67433, Fläche 117,09 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07316000. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.