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Hebesatz-Vergleich

Markt · Landkreis Eichstätt · Bayern

Hebesätze in Kösching

9.716 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

420%

+30

GrSt B

450%

+100

GrSt A

450%

+100

  • GewStRang 30 von 30 im Landkreis Eichstätt, Median 335 %
  • GrSt BRang 30 von 30 im Landkreis Eichstätt, Median 205 %
  • GrSt ARang 27 von 30 im Landkreis Eichstätt, Median 360 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Gewerbesteuer von 390 % auf 420 %, Grundsteuer B von 350 % auf 450 %, Grundsteuer A von 350 % auf 450 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Kösching im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Eichstätt, in Bayern und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Kösching im Vergleich
SteuerartKöschingMedian Landkreis EichstättMedian BayernMedian Deutschland
Gewerbesteuer420 %335 %350 %380 %
Grundsteuer B450 %205 %275 %395 %
Grundsteuer A450 %360 %330 %345 %

Wo Kösching unter den 2.056 Gemeinden in Bayern liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Kösching.

GewerbesteuerRang 2.034 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

220 %Median 350 %490 %

Grundsteuer BRang 1.983 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

110 %Median 275 %824 %

Grundsteuer ARang 1.788 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

60 %Median 330 %999 %

Verlauf der Hebesätze in Kösching

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+40 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+120 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+120 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Kösching
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023380 %330 %330 %
31.12.2024390 %350 %350 %
30.06.2025420 %450 %450 %

Gewerbesteuer in Kösching berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 420 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 420 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.748,50 EUR3.570,00 EUR7,5 %
100.000 EUR2.642,50 EUR11.098,50 EUR10.570,00 EUR11,1 %
250.000 EUR7.892,50 EUR33.148,50 EUR31.570,00 EUR13,26 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR143.398,50 EUR136.570,00 EUR14,34 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR7.350,00 EUR14,7 %
100.000 EUR3.500,00 EUR14.700,00 EUR14,7 %
250.000 EUR8.750,00 EUR36.750,00 EUR14,7 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR147.000,00 EUR14,7 %

Grundsteuer in Kösching berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR450 %180,00 EUR180,00 EUR
80,00 EUR450 %360,00 EUR360,00 EUR
150,00 EUR450 %675,00 EUR675,00 EUR
300,00 EUR450 %1.350,00 EUR1.350,00 EUR

Nachbargemeinden von Kösching

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Kösching diese Seite420 %450 %
Lenting350 %280 %
Hepberg400 %400 %
Großmehring400 %350 %
Stammham350 %260 %
Wettstetten375 %280 %
Oberdolling325 %320 %
Ingolstadtkreisfrei400 %475 %
Gaimersheim350 %200 %
Vohburg a.d.DonauLandkreis Pfaffenhofen an der Ilm320 %300 %
ErnsgadenLandkreis Pfaffenhofen an der Ilm320 %280 %
ManchingLandkreis Pfaffenhofen an der Ilm350 %310 %
Mindelstetten330 %320 %

Alle Gemeinden im Landkreis Eichstätt

Grundsteuer in Bayern: Flächenmodell

Bayern hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ein reines Flächenmodell eingeführt: Die Fläche des Grund und Bodens wird mit 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter; Wohnflächen werden mit einer Grundsteuermesszahl von 70 Prozent begünstigt. Wert und Lage des Grundstücks spielen keine Rolle. Deshalb sind bayerische Hebesätze nicht mit denen von Ländern vergleichbar, die nach dem Bundesmodell bewerten.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 420 % bei der Gewerbesteuer in Kösching?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 420 % zahlt ein Betrieb das 4,2-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Kösching 11.098,50 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Kösching fest?

In Kösching beschließt der Marktgemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Kösching 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Kösching ging der Hebesatz von 350 % auf 450 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Kösching im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 30 von 30 im Landkreis Eichstätt (1 = niedrigster Satz), Median dort 335 %, in Bayern 350 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 30 von 30 im Landkreis Eichstätt (1 = niedrigster Satz), Median dort 205 %, in Bayern 275 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 27 von 30 im Landkreis Eichstätt (1 = niedrigster Satz), Median dort 360 %, in Bayern 330 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 85092, Fläche 55,69 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09176139. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.