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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Bautzen · Sachsen

Hebesätze in Königswartha

3.372 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

400%

±0

GrSt B

410%

-33

GrSt A

300%

±0

  • GewStRang 24 von 57 im Landkreis Bautzen, Median 400 %
  • GrSt BRang 39 von 57 im Landkreis Bautzen, Median 400 %
  • GrSt ARang 11 von 57 im Landkreis Bautzen, Median 315 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 443 % auf 410 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Königswartha im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Bautzen, in Sachsen und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Königswartha im Vergleich
SteuerartKönigswarthaMedian Landkreis BautzenMedian SachsenMedian Deutschland
Gewerbesteuer400 %400 %400 %380 %
Grundsteuer B410 %400 %401 %395 %
Grundsteuer A300 %315 %315 %345 %

Wo Königswartha unter den 418 Gemeinden in Sachsen liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Königswartha.

GewerbesteuerRang 188 von 418 (1 = niedrigster Satz)

300 %Median 400 %490 %

Grundsteuer BRang 222 von 418 (1 = niedrigster Satz)

215 %Median 401 %580 %

Grundsteuer ARang 104 von 418 (1 = niedrigster Satz)

130 %Median 315 %875 %

Verlauf der Hebesätze in Königswartha

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B-33 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer Aunverändert seit 31.12.2023

Verlauf Königswartha
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023400 %443 %300 %
31.12.2024400 %443 %300 %
30.06.2025400 %410 %300 %

Gewerbesteuer in Königswartha berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 400 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 400 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.570,00 EUR3.570,00 EUR7,14 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.570,00 EUR10.570,00 EUR10,57 %
250.000 EUR7.892,50 EUR31.570,00 EUR31.570,00 EUR12,63 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR136.570,00 EUR136.570,00 EUR13,66 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR7.000,00 EUR14 %
100.000 EUR3.500,00 EUR14.000,00 EUR14 %
250.000 EUR8.750,00 EUR35.000,00 EUR14 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR140.000,00 EUR14 %

Grundsteuer in Königswartha berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR410 %164,00 EUR120,00 EUR
80,00 EUR410 %328,00 EUR240,00 EUR
150,00 EUR410 %615,00 EUR450,00 EUR
300,00 EUR410 %1.230,00 EUR900,00 EUR

Nachbargemeinden von Königswartha

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Königswartha diese Seite400 %410 %
Neschwitz390 %360 %
Ralbitz-Rosenthal390 %380 %
Puschwitz380 %375 %
Radibor410 %410 %
Räckelwitz400 %430 %
Lohsa400 %393 %
Crostwitz400 %420 %
Wittichenau370 %410 %
Großdubrau380 %400 %
Panschwitz-Kuckau400 %450 %
Oßling390 %380 %
Nebelschütz400 %455 %

Alle Gemeinden im Landkreis Bautzen

Grundsteuer in Sachsen: Bundesmodell mit eigenen Messzahlen

Sachsen übernimmt die Bewertung nach dem Bundesmodell, setzt die Steuermesszahlen aber abweichend fest: 0,36 Promille für Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke, 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz). Wohnen wird damit gegenüber Gewerbe entlastet.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 400 % bei der Gewerbesteuer in Königswartha?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 400 % zahlt ein Betrieb das 4-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Königswartha 10.570,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Königswartha fest?

In Königswartha beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Königswartha 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Königswartha ging der Hebesatz von 443 % auf 410 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Königswartha im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 24 von 57 im Landkreis Bautzen (1 = niedrigster Satz), Median dort 400 %, in Sachsen 400 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 39 von 57 im Landkreis Bautzen (1 = niedrigster Satz), Median dort 400 %, in Sachsen 401 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 11 von 57 im Landkreis Bautzen (1 = niedrigster Satz), Median dort 315 %, in Sachsen 315 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 02699, Fläche 47,17 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 14625280. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.