Zum Inhalt springen
Hebesatz-Vergleich

kreisfreie Stadt · Baden-Württemberg

Hebesätze in Karlsruhe

308.176 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

450%

±0

GrSt B

270%

-220

GrSt A

650%

+160

  • GewStRang 1.101 von 1.101 in Baden-Württemberg, Median 360 %
  • GrSt BRang 465 von 1.100 in Baden-Württemberg, Median 293 %
  • GrSt ARang 984 von 1.100 in Baden-Württemberg, Median 410 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 490 % auf 270 %, Grundsteuer A von 490 % auf 650 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Karlsruhe im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Karlsruhe im Vergleich
SteuerartKarlsruheMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer450 %360 %380 %
Grundsteuer B270 %293 %395 %
Grundsteuer A650 %410 %345 %

Wo Karlsruhe unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Karlsruhe.

GewerbesteuerRang 1.101 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 465 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 984 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Karlsruhe

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B-220 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+160 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Karlsruhe
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023450 %490 %490 %
31.12.2024450 %490 %490 %
30.06.2025450 %270 %650 %

Gewerbesteuer in Karlsruhe berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 450 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 450 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR4.016,25 EUR3.570,00 EUR8,03 %
100.000 EUR2.642,50 EUR11.891,25 EUR10.570,00 EUR11,89 %
250.000 EUR7.892,50 EUR35.516,25 EUR31.570,00 EUR14,21 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR153.641,25 EUR136.570,00 EUR15,36 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR7.875,00 EUR15,75 %
100.000 EUR3.500,00 EUR15.750,00 EUR15,75 %
250.000 EUR8.750,00 EUR39.375,00 EUR15,75 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR157.500,00 EUR15,75 %

Grundsteuer in Karlsruhe berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR270 %108,00 EUR260,00 EUR
80,00 EUR270 %216,00 EUR520,00 EUR
150,00 EUR270 %405,00 EUR975,00 EUR
300,00 EUR270 %810,00 EUR1.950,00 EUR

Nachbargemeinden von Karlsruhe

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Karlsruhe diese Seite450 %270 %
EttlingenLandkreis Karlsruhe390 %185 %
StutenseeLandkreis Karlsruhe370 %179 %
Eggenstein-LeopoldshafenLandkreis Karlsruhe350 %165 %
WaldbronnLandkreis Karlsruhe420 %231 %
RheinstettenLandkreis Karlsruhe400 %200 %
Weingarten (Baden)Landkreis Karlsruhe340 %195 %
PfinztalLandkreis Karlsruhe345 %231 %
Wörth am RheinLandkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz430 %465 %
Neuburg am RheinLandkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz385 %465 %
HagenbachLandkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz380 %465 %
KarlsbadLandkreis Karlsruhe345 %205 %
Linkenheim-HochstettenLandkreis Karlsruhe380 %135 %

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 450 % bei der Gewerbesteuer in Karlsruhe?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 450 % zahlt ein Betrieb das 4,5-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Karlsruhe 11.891,25 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Karlsruhe fest?

In Karlsruhe beschließt der Rat der Stadt die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Karlsruhe 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Karlsruhe ging der Hebesatz von 490 % auf 270 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Karlsruhe im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 1.101 von 1.101 in Baden-Württemberg (1 = niedrigster Satz), Median dort 360 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 465 von 1.100 in Baden-Württemberg (1 = niedrigster Satz), Median dort 293 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 984 von 1.100 in Baden-Württemberg (1 = niedrigster Satz), Median dort 410 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 76133, Fläche 173,42 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08212000. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.