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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Tuttlingen · Baden-Württemberg

Hebesätze in Hausen ob Verena

841 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

340%

±0

GrSt B

270%

-60

GrSt A

590%

+260

  • GewStRang 7 von 35 im Landkreis Tuttlingen, Median 340 %
  • GrSt BRang 2 von 35 im Landkreis Tuttlingen, Median 370 %
  • GrSt ARang 35 von 35 im Landkreis Tuttlingen, Median 360 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 330 % auf 270 %, Grundsteuer A von 330 % auf 590 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Hausen ob Verena im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Tuttlingen, in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Hausen ob Verena im Vergleich
SteuerartHausen ob VerenaMedian Landkreis TuttlingenMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer340 %340 %360 %380 %
Grundsteuer B270 %370 %293 %395 %
Grundsteuer A590 %360 %410 %345 %

Wo Hausen ob Verena unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Hausen ob Verena.

GewerbesteuerRang 56 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 465 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 918 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Hausen ob Verena

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B-60 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+260 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Hausen ob Verena
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023340 %330 %330 %
31.12.2024340 %330 %330 %
30.06.2025340 %270 %590 %

Gewerbesteuer in Hausen ob Verena berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 340 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 340 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.034,50 EUR3.034,50 EUR6,07 %
100.000 EUR2.642,50 EUR8.984,50 EUR8.984,50 EUR8,98 %
250.000 EUR7.892,50 EUR26.834,50 EUR26.834,50 EUR10,73 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR116.084,50 EUR116.084,50 EUR11,61 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR5.950,00 EUR11,9 %
100.000 EUR3.500,00 EUR11.900,00 EUR11,9 %
250.000 EUR8.750,00 EUR29.750,00 EUR11,9 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR119.000,00 EUR11,9 %

Grundsteuer in Hausen ob Verena berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR270 %108,00 EUR236,00 EUR
80,00 EUR270 %216,00 EUR472,00 EUR
150,00 EUR270 %405,00 EUR885,00 EUR
300,00 EUR270 %810,00 EUR1.770,00 EUR

Nachbargemeinden von Hausen ob Verena

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Hausen ob Verena diese Seite340 %270 %
Gunningen350 %310 %
Spaichingen340 %370 %
Balgheim340 %330 %
Seitingen-Oberflacht350 %350 %
Durchhausen360 %334 %
Rietheim-Weilheim320 %305 %
Aldingen330 %340 %
Dürbheim330 %380 %
Denkingen340 %370 %
Talheim340 %259 %
Wurmlingen320 %340 %
Trossingen360 %475 %

Alle Gemeinden im Landkreis Tuttlingen

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 340 % bei der Gewerbesteuer in Hausen ob Verena?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 340 % zahlt ein Betrieb das 3,4-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Hausen ob Verena 8.984,50 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 8.984,50 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Hausen ob Verena fest?

In Hausen ob Verena beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Hausen ob Verena 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Hausen ob Verena ging der Hebesatz von 330 % auf 270 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Hausen ob Verena im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 7 von 35 im Landkreis Tuttlingen (1 = niedrigster Satz), Median dort 340 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 2 von 35 im Landkreis Tuttlingen (1 = niedrigster Satz), Median dort 370 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 35 von 35 im Landkreis Tuttlingen (1 = niedrigster Satz), Median dort 360 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 78595, Fläche 5,87 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08327023. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.