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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Kreis Olpe · Nordrhein-Westfalen

Hebesätze in Finnentrop

16.966 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

480%

+38

GrSt B

514%

±0

GrSt A

205%

-54

  • GewStRang 6 von 7 im Kreis Olpe, Median 440 %
  • GrSt BRang 5 von 7 im Kreis Olpe, Median 501 %
  • GrSt ARang 4 von 7 im Kreis Olpe, Median 205 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Gewerbesteuer von 442 % auf 480 %, Grundsteuer A von 259 % auf 205 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025).

Finnentrop im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Kreis Olpe, in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Finnentrop im Vergleich
SteuerartFinnentropMedian Kreis OlpeMedian Nordrhein-WestfalenMedian Deutschland
Gewerbesteuer480 %440 %458 %380 %
Grundsteuer B514 %501 %664 %395 %
Grundsteuer A205 %205 %342 %345 %

Wo Finnentrop unter den 396 Gemeinden in Nordrhein-Westfalen liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Finnentrop.

GewerbesteuerRang 254 von 396 (1 = niedrigster Satz)

250 %Median 458 %700 %

Grundsteuer BRang 65 von 396 (1 = niedrigster Satz)

208 %Median 664 %1.139 %

Grundsteuer ARang 35 von 396 (1 = niedrigster Satz)

67 %Median 342 %1.240 %

Verlauf der Hebesätze in Finnentrop

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+38 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+9 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A-49 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Finnentrop
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023442 %505 %254 %
31.12.2024442 %514 %259 %
30.06.2025480 %514 %205 %

Gewerbesteuer in Finnentrop berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 480 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 480 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR4.284,00 EUR3.570,00 EUR8,57 %
100.000 EUR2.642,50 EUR12.684,00 EUR10.570,00 EUR12,68 %
250.000 EUR7.892,50 EUR37.884,00 EUR31.570,00 EUR15,15 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR163.884,00 EUR136.570,00 EUR16,39 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR8.400,00 EUR16,8 %
100.000 EUR3.500,00 EUR16.800,00 EUR16,8 %
250.000 EUR8.750,00 EUR42.000,00 EUR16,8 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR168.000,00 EUR16,8 %

Grundsteuer in Finnentrop berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR514 %205,60 EUR82,00 EUR
80,00 EUR514 %411,20 EUR164,00 EUR
150,00 EUR514 %771,00 EUR307,50 EUR
300,00 EUR514 %1.542,00 EUR615,00 EUR

Nachbargemeinden von Finnentrop

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Finnentrop diese Seite480 %514 %
Attendorn405 %425 %
PlettenbergMärkischer Kreis450 %590 %
Lennestadt440 %501 %
Kirchhundem440 %560 %
HerscheidMärkischer Kreis450 %680 %
Eslohe (Sauerland)Hochsauerlandkreis445 %627 %
WerdohlMärkischer Kreis485 %668 %
Sundern (Sauerland)Hochsauerlandkreis469 %576 %
NeuenradeMärkischer Kreis450 %649 %
Olpe440 %493 %
BalveMärkischer Kreis480 %950 %
Drolshagen489 %695 %

Alle Gemeinden im Kreis Olpe

Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell mit differenzierten Hebesätzen

Nordrhein-Westfalen bewertet nach dem Bundesmodell des Grundsteuergesetzes (Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke, 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke, § 15 GrStG).

Besonderheit: Mit dem Gesetz zur Einführung differenzierter Hebesätze vom Juli 2024 dürfen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ab 2025 für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke unterschiedliche Hebesätze der Grundsteuer B beschließen. Wo eine Gemeinde davon Gebrauch macht, weist der Realsteuervergleich den Hebesatz für Wohngrundstücke aus; der Satz für Nichtwohngrundstücke steht in der Hebesatzsatzung der Gemeinde.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 480 % bei der Gewerbesteuer in Finnentrop?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 480 % zahlt ein Betrieb das 4,8-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Finnentrop 12.684,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Finnentrop fest?

In Finnentrop beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Finnentrop 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Finnentrop im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 6 von 7 im Kreis Olpe (1 = niedrigster Satz), Median dort 440 %, in Nordrhein-Westfalen 458 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 5 von 7 im Kreis Olpe (1 = niedrigster Satz), Median dort 501 %, in Nordrhein-Westfalen 664 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 4 von 7 im Kreis Olpe (1 = niedrigster Satz), Median dort 205 %, in Nordrhein-Westfalen 342 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 57413, Fläche 104,42 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 05966012. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.