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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Schwandorf · Bayern

Hebesätze in Fensterbach

2.392 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

330%

±0

GrSt B

200%

-152

GrSt A

400%

+34

  • GewStRang 5 von 33 im Landkreis Schwandorf, Median 350 %
  • GrSt BRang 17 von 33 im Landkreis Schwandorf, Median 200 %
  • GrSt ARang 29 von 33 im Landkreis Schwandorf, Median 290 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 352 % auf 200 %, Grundsteuer A von 366 % auf 400 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Fensterbach im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Schwandorf, in Bayern und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Fensterbach im Vergleich
SteuerartFensterbachMedian Landkreis SchwandorfMedian BayernMedian Deutschland
Gewerbesteuer330 %350 %350 %380 %
Grundsteuer B200 %200 %275 %395 %
Grundsteuer A400 %290 %330 %345 %

Wo Fensterbach unter den 2.056 Gemeinden in Bayern liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Fensterbach.

GewerbesteuerRang 545 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

220 %Median 350 %490 %

Grundsteuer BRang 344 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

110 %Median 275 %824 %

Grundsteuer ARang 1.579 von 2.056 (1 = niedrigster Satz)

60 %Median 330 %999 %

Verlauf der Hebesätze in Fensterbach

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B-152 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+70 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Fensterbach
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023330 %352 %330 %
31.12.2024330 %352 %366 %
30.06.2025330 %200 %400 %

Gewerbesteuer in Fensterbach berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 330 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 330 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR2.945,25 EUR2.945,25 EUR5,89 %
100.000 EUR2.642,50 EUR8.720,25 EUR8.720,25 EUR8,72 %
250.000 EUR7.892,50 EUR26.045,25 EUR26.045,25 EUR10,42 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR112.670,25 EUR112.670,25 EUR11,27 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR5.775,00 EUR11,55 %
100.000 EUR3.500,00 EUR11.550,00 EUR11,55 %
250.000 EUR8.750,00 EUR28.875,00 EUR11,55 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR115.500,00 EUR11,55 %

Grundsteuer in Fensterbach berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR200 %80,00 EUR160,00 EUR
80,00 EUR200 %160,00 EUR320,00 EUR
150,00 EUR200 %300,00 EUR600,00 EUR
300,00 EUR200 %600,00 EUR1.200,00 EUR

Nachbargemeinden von Fensterbach

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Fensterbach diese Seite330 %200 %
Schmidgaden380 %150 %
Stulln350 %170 %
Schwarzenfeld350 %210 %
EbermannsdorfLandkreis Amberg-Sulzbach380 %280 %
FreudenbergLandkreis Amberg-Sulzbach380 %200 %
Schwandorf380 %250 %
EnsdorfLandkreis Amberg-Sulzbach350 %160 %
Nabburg350 %240 %
KümmersbruckLandkreis Amberg-Sulzbach380 %245 %
RiedenLandkreis Amberg-Sulzbach350 %250 %
Schwarzach b.Nabburg330 %190 %
Pfreimd330 %230 %

Alle Gemeinden im Landkreis Schwandorf

Grundsteuer in Bayern: Flächenmodell

Bayern hat mit dem Bayerischen Grundsteuergesetz (BayGrStG) ein reines Flächenmodell eingeführt: Die Fläche des Grund und Bodens wird mit 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt, die Gebäudefläche mit 0,50 Euro je Quadratmeter; Wohnflächen werden mit einer Grundsteuermesszahl von 70 Prozent begünstigt. Wert und Lage des Grundstücks spielen keine Rolle. Deshalb sind bayerische Hebesätze nicht mit denen von Ländern vergleichbar, die nach dem Bundesmodell bewerten.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 330 % bei der Gewerbesteuer in Fensterbach?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 330 % zahlt ein Betrieb das 3,3-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Fensterbach 8.720,25 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 8.720,25 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Fensterbach fest?

In Fensterbach beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Fensterbach 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Fensterbach ging der Hebesatz von 352 % auf 200 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Fensterbach im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 5 von 33 im Landkreis Schwandorf (1 = niedrigster Satz), Median dort 350 %, in Bayern 350 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 17 von 33 im Landkreis Schwandorf (1 = niedrigster Satz), Median dort 200 %, in Bayern 275 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 29 von 33 im Landkreis Schwandorf (1 = niedrigster Satz), Median dort 290 %, in Bayern 330 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 92269, Fläche 26,85 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 09376125. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.