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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Saarlouis · Saarland

Hebesätze in Ensdorf

6.900 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

440%

+10

GrSt B

630%

+165

GrSt A

370%

+100

  • GewStRang 12 von 13 im Landkreis Saarlouis, Median 430 %
  • GrSt BRang 13 von 13 im Landkreis Saarlouis, Median 420 %
  • GrSt ARang 11 von 13 im Landkreis Saarlouis, Median 300 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Gewerbesteuer von 430 % auf 440 %, Grundsteuer B von 465 % auf 630 %, Grundsteuer A von 270 % auf 370 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Ensdorf im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Saarlouis, in Saarland und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Ensdorf im Vergleich
SteuerartEnsdorfMedian Landkreis SaarlouisMedian SaarlandMedian Deutschland
Gewerbesteuer440 %430 %430 %380 %
Grundsteuer B630 %420 %413 %395 %
Grundsteuer A370 %300 %300 %345 %

Wo Ensdorf unter den 52 Gemeinden in Saarland liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Ensdorf.

GewerbesteuerRang 32 von 52 (1 = niedrigster Satz)

390 %Median 430 %500 %

Grundsteuer BRang 50 von 52 (1 = niedrigster Satz)

295 %Median 413 %675 %

Grundsteuer ARang 47 von 52 (1 = niedrigster Satz)

200 %Median 300 %460 %

Verlauf der Hebesätze in Ensdorf

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuer+10 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer B+165 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+100 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Ensdorf
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023430 %465 %270 %
31.12.2024430 %465 %270 %
30.06.2025440 %630 %370 %

Gewerbesteuer in Ensdorf berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 440 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 440 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.927,00 EUR3.570,00 EUR7,85 %
100.000 EUR2.642,50 EUR11.627,00 EUR10.570,00 EUR11,63 %
250.000 EUR7.892,50 EUR34.727,00 EUR31.570,00 EUR13,89 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR150.227,00 EUR136.570,00 EUR15,02 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR7.700,00 EUR15,4 %
100.000 EUR3.500,00 EUR15.400,00 EUR15,4 %
250.000 EUR8.750,00 EUR38.500,00 EUR15,4 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR154.000,00 EUR15,4 %

Grundsteuer in Ensdorf berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR630 %252,00 EUR148,00 EUR
80,00 EUR630 %504,00 EUR296,00 EUR
150,00 EUR630 %945,00 EUR555,00 EUR
300,00 EUR630 %1.890,00 EUR1.110,00 EUR

Nachbargemeinden von Ensdorf

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Ensdorf diese Seite440 %630 %
Saarlouis430 %435 %
Schwalbach440 %400 %
Bous420 %420 %
Wadgassen395 %345 %
Wallerfangen390 %310 %
Saarwellingen430 %360 %
Dillingen430 %450 %
PüttlingenRegionalverband Saarbrücken425 %400 %
VölklingenRegionalverband Saarbrücken460 %605 %
Nalbach420 %440 %
Überherrn430 %435 %
Rehlingen-Siersburg435 %380 %

Alle Gemeinden im Landkreis Saarlouis

Grundsteuer in Saarland: Bundesmodell mit eigenen Messzahlen

Das Saarland übernimmt die Bewertung nach dem Bundesmodell, weicht aber bei den Steuermesszahlen ab: Wohngrundstücke werden mit 0,34 Promille, Nichtwohngrundstücke mit 0,64 Promille angesetzt (Saarländisches Grundsteuergesetz). Wohnen wird damit gegenüber Gewerbe entlastet.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 440 % bei der Gewerbesteuer in Ensdorf?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 440 % zahlt ein Betrieb das 4,4-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Ensdorf 11.627,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Ensdorf fest?

In Ensdorf beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Ensdorf 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Ensdorf ging der Hebesatz von 465 % auf 630 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Ensdorf im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 12 von 13 im Landkreis Saarlouis (1 = niedrigster Satz), Median dort 430 %, in Saarland 430 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 13 von 13 im Landkreis Saarlouis (1 = niedrigster Satz), Median dort 420 %, in Saarland 413 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 11 von 13 im Landkreis Saarlouis (1 = niedrigster Satz), Median dort 300 %, in Saarland 300 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 66806, Fläche 8,39 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 10044123. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.