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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Freudenstadt · Baden-Württemberg

Hebesätze in Empfingen

4.271 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

360%

±0

GrSt B

360%

+10

GrSt A

500%

±0

  • GewStRang 8 von 16 im Landkreis Freudenstadt, Median 360 %
  • GrSt BRang 6 von 16 im Landkreis Freudenstadt, Median 425 %
  • GrSt ARang 12 von 16 im Landkreis Freudenstadt, Median 445 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 350 % auf 360 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Empfingen im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Freudenstadt, in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Empfingen im Vergleich
SteuerartEmpfingenMedian Landkreis FreudenstadtMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer360 %360 %360 %380 %
Grundsteuer B360 %425 %293 %395 %
Grundsteuer A500 %445 %410 %345 %

Wo Empfingen unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Empfingen.

GewerbesteuerRang 485 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 740 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 758 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Empfingen

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B+10 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer Aunverändert seit 31.12.2023

Verlauf Empfingen
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023360 %350 %500 %
31.12.2024360 %350 %500 %
30.06.2025360 %360 %500 %

Gewerbesteuer in Empfingen berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 360 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 360 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.213,00 EUR3.213,00 EUR6,43 %
100.000 EUR2.642,50 EUR9.513,00 EUR9.513,00 EUR9,51 %
250.000 EUR7.892,50 EUR28.413,00 EUR28.413,00 EUR11,37 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR122.913,00 EUR122.913,00 EUR12,29 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.300,00 EUR12,6 %
100.000 EUR3.500,00 EUR12.600,00 EUR12,6 %
250.000 EUR8.750,00 EUR31.500,00 EUR12,6 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR126.000,00 EUR12,6 %

Grundsteuer in Empfingen berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR360 %144,00 EUR200,00 EUR
80,00 EUR360 %288,00 EUR400,00 EUR
150,00 EUR360 %540,00 EUR750,00 EUR
300,00 EUR360 %1.080,00 EUR1.500,00 EUR

Nachbargemeinden von Empfingen

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Empfingen diese Seite360 %360 %
Horb am Neckar370 %408 %
Sulz am NeckarLandkreis Rottweil340 %480 %
VöhringenLandkreis Rottweil340 %240 %
HaigerlochZollernalbkreis350 %345 %
StarzachLandkreis Tübingen380 %550 %
Eutingen im Gäu370 %315 %
RosenfeldZollernalbkreis330 %325 %
RangendingenZollernalbkreis320 %250 %
HirrlingenLandkreis Tübingen340 %355 %
Waldachtal360 %475 %
Schopfloch340 %350 %
GeislingenZollernalbkreis350 %305 %

Alle Gemeinden im Landkreis Freudenstadt

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 360 % bei der Gewerbesteuer in Empfingen?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 360 % zahlt ein Betrieb das 3,6-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Empfingen 9.513,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 9.513,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Empfingen fest?

In Empfingen beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Empfingen 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Empfingen ging der Hebesatz von 350 % auf 360 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Empfingen im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 8 von 16 im Landkreis Freudenstadt (1 = niedrigster Satz), Median dort 360 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 6 von 16 im Landkreis Freudenstadt (1 = niedrigster Satz), Median dort 425 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 12 von 16 im Landkreis Freudenstadt (1 = niedrigster Satz), Median dort 445 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 72186, Fläche 18,29 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08237024. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.