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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Bodenseekreis · Baden-Württemberg

Hebesätze in Deggenhausertal

4.456 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

350%

±0

GrSt B

225%

-125

GrSt A

380%

+30

  • GewStRang 5 von 23 im Bodenseekreis, Median 355 %
  • GrSt BRang 17 von 23 im Bodenseekreis, Median 195 %
  • GrSt ARang 10 von 23 im Bodenseekreis, Median 390 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 350 % auf 225 %, Grundsteuer A von 350 % auf 380 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Deggenhausertal im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Bodenseekreis, in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Deggenhausertal im Vergleich
SteuerartDeggenhausertalMedian BodenseekreisMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer350 %355 %360 %380 %
Grundsteuer B225 %195 %293 %395 %
Grundsteuer A380 %390 %410 %345 %

Wo Deggenhausertal unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Deggenhausertal.

GewerbesteuerRang 289 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 305 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 417 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Deggenhausertal

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B-125 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+30 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Deggenhausertal
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023350 %350 %350 %
31.12.2024350 %350 %350 %
30.06.2025350 %225 %380 %

Gewerbesteuer in Deggenhausertal berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 350 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 350 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.123,75 EUR3.123,75 EUR6,25 %
100.000 EUR2.642,50 EUR9.248,75 EUR9.248,75 EUR9,25 %
250.000 EUR7.892,50 EUR27.623,75 EUR27.623,75 EUR11,05 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR119.498,75 EUR119.498,75 EUR11,95 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.125,00 EUR12,25 %
100.000 EUR3.500,00 EUR12.250,00 EUR12,25 %
250.000 EUR8.750,00 EUR30.625,00 EUR12,25 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR122.500,00 EUR12,25 %

Grundsteuer in Deggenhausertal berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR225 %90,00 EUR152,00 EUR
80,00 EUR225 %180,00 EUR304,00 EUR
150,00 EUR225 %337,50 EUR570,00 EUR
300,00 EUR225 %675,00 EUR1.140,00 EUR

Nachbargemeinden von Deggenhausertal

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Deggenhausertal diese Seite350 %225 %
Salem340 %185 %
Bermatingen360 %235 %
Markdorf350 %245 %
Heiligenberg350 %250 %
HorgenzellLandkreis Ravensburg380 %245 %
Oberteuringen350 %175 %
IllmenseeLandkreis Sigmaringen370 %390 %
Frickingen340 %210 %
WilhelmsdorfLandkreis Ravensburg400 %250 %
Stetten390 %152 %
Uhldingen-Mühlhofen350 %140 %
Daisendorf360 %144 %

Alle Gemeinden im Bodenseekreis

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 350 % bei der Gewerbesteuer in Deggenhausertal?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 350 % zahlt ein Betrieb das 3,5-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Deggenhausertal 9.248,75 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 9.248,75 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Deggenhausertal fest?

In Deggenhausertal beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Deggenhausertal 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Deggenhausertal ging der Hebesatz von 350 % auf 225 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Deggenhausertal im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 5 von 23 im Bodenseekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 355 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 17 von 23 im Bodenseekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 195 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 10 von 23 im Bodenseekreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 390 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 88693, Fläche 62,15 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08435067. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.