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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Landkreis Kaiserslautern · Rheinland-Pfalz

Hebesätze in Bann

2.210 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

400%

±0

GrSt B

465%

-85

GrSt A

345%

-120

  • GewStRang 15 von 50 im Landkreis Kaiserslautern, Median 400 %
  • GrSt BRang 3 von 50 im Landkreis Kaiserslautern, Median 494 %
  • GrSt ARang 4 von 50 im Landkreis Kaiserslautern, Median 400 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 550 % auf 465 %, Grundsteuer A von 465 % auf 345 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Bann im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern, in Rheinland-Pfalz und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Bann im Vergleich
SteuerartBannMedian Landkreis KaiserslauternMedian Rheinland-PfalzMedian Deutschland
Gewerbesteuer400 %400 %380 %380 %
Grundsteuer B465 %494 %465 %395 %
Grundsteuer A345 %400 %345 %345 %

Wo Bann unter den 2.301 Gemeinden in Rheinland-Pfalz liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Bann.

GewerbesteuerRang 1.633 von 2.301 (1 = niedrigster Satz)

300 %Median 380 %600 %

Grundsteuer BRang 222 von 2.294 (1 = niedrigster Satz)

80 %Median 465 %945 %

Grundsteuer ARang 181 von 2.296 (1 = niedrigster Satz)

68 %Median 345 %1.150 %

Verlauf der Hebesätze in Bann

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer Bunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer A-120 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Bann
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023400 %465 %465 %
31.12.2024400 %550 %465 %
30.06.2025400 %465 %345 %

Gewerbesteuer in Bann berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 400 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 400 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.570,00 EUR3.570,00 EUR7,14 %
100.000 EUR2.642,50 EUR10.570,00 EUR10.570,00 EUR10,57 %
250.000 EUR7.892,50 EUR31.570,00 EUR31.570,00 EUR12,63 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR136.570,00 EUR136.570,00 EUR13,66 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR7.000,00 EUR14 %
100.000 EUR3.500,00 EUR14.000,00 EUR14 %
250.000 EUR8.750,00 EUR35.000,00 EUR14 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR140.000,00 EUR14 %

Grundsteuer in Bann berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR465 %186,00 EUR138,00 EUR
80,00 EUR465 %372,00 EUR276,00 EUR
150,00 EUR465 %697,50 EUR517,50 EUR
300,00 EUR465 %1.395,00 EUR1.035,00 EUR

Nachbargemeinden von Bann

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Bann diese Seite400 %465 %
Oberarnbach403 %468 %
Queidersbach380 %465 %
Kindsbach400 %465 %
Landstuhl432 %752 %
Mittelbrunn505 %472 %
Krickenbach462 %609 %
Linden400 %485 %
Obernheim-Kirchen.Landkreis Südwestpfalz380 %465 %
WeselbergLandkreis Südwestpfalz380 %465 %
Schopp406 %693 %
HorbachLandkreis Südwestpfalz380 %514 %
HettenhausenLandkreis Südwestpfalz380 %465 %

Alle Gemeinden im Landkreis Kaiserslautern

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz: Bundesmodell

Rheinland-Pfalz bewertet nach dem Bundesmodell des Grundsteuergesetzes: Grundsteuerwert im Ertrags- oder Sachwertverfahren, Steuermesszahl 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für Nichtwohngrundstücke (§ 15 GrStG). Rheinland-Pfalz hat mit Abstand die meisten Gemeinden aller Länder, viele davon Ortsgemeinden in Verbandsgemeinden mit eigenem Hebesatzrecht.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 400 % bei der Gewerbesteuer in Bann?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 400 % zahlt ein Betrieb das 4-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Bann 10.570,00 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 10.570,00 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Bann fest?

In Bann beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Bann 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Bann ging der Hebesatz von 550 % auf 465 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Bann im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 15 von 50 im Landkreis Kaiserslautern (1 = niedrigster Satz), Median dort 400 %, in Rheinland-Pfalz 380 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 3 von 50 im Landkreis Kaiserslautern (1 = niedrigster Satz), Median dort 494 %, in Rheinland-Pfalz 465 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 4 von 50 im Landkreis Kaiserslautern (1 = niedrigster Satz), Median dort 400 %, in Rheinland-Pfalz 345 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 66851, Fläche 12,94 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 07335002. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.