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Hebesatz-Vergleich

Gemeinde · Main-Tauber-Kreis · Baden-Württemberg

Hebesätze in Assamstadt

2.225 Einwohner · Stand 30.06.2025

GewSt

370%

±0

GrSt B

760%

+420

GrSt A

530%

+160

  • GewStRang 6 von 18 im Main-Tauber-Kreis, Median 375 %
  • GrSt BRang 10 von 18 im Main-Tauber-Kreis, Median 755 %
  • GrSt ARang 9 von 18 im Main-Tauber-Kreis, Median 530 %

amtlichQuelle: Regionaldatenbank Deutschland, RealsteuervergleichStand 30.06.2025 (Hebesätze 2025)Änderung gegenüber 31.12.2024Methodik

Geändert im 1. Halbjahr 2025: Grundsteuer B von 340 % auf 760 %, Grundsteuer A von 370 % auf 530 % (Meldung der Statistischen Ämter zum 30.06.2025). Warum sich die Grundsteuer B 2025 fast überall geändert hat

Assamstadt im Vergleich

Median der Hebesätze aller Gemeinden im Main-Tauber-Kreis, in Baden-Württemberg und in Deutschland (10.754 Gemeinden), Stand 30.06.2025. Der Median ist der mittlere Wert: Die Hälfte der Gemeinden liegt darunter, die Hälfte darüber.

Hebesätze Assamstadt im Vergleich
SteuerartAssamstadtMedian Main-Tauber-KreisMedian Baden-WürttembergMedian Deutschland
Gewerbesteuer370 %375 %360 %380 %
Grundsteuer B760 %755 %293 %395 %
Grundsteuer A530 %530 %410 %345 %

Wo Assamstadt unter den 1.101 Gemeinden in Baden-Württemberg liegt: Spanne vom niedrigsten zum höchsten Satz, Strich = Median, Punkt = Assamstadt.

GewerbesteuerRang 666 von 1.101 (1 = niedrigster Satz)

265 %Median 360 %450 %

Grundsteuer BRang 1.085 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

78 %Median 293 %1.350 %

Grundsteuer ARang 822 von 1.100 (1 = niedrigster Satz)

100 %Median 410 %3.000 %

Verlauf der Hebesätze in Assamstadt

Hebesätze zum jeweiligen Stichtag laut Realsteuervergleich der Statistischen Ämter: 31.12.2023, 31.12.2024 und, wo gemeldet, die Änderung im 1. Halbjahr 2025. Säulenhöhe proportional zum Wert.

Gewerbesteuerunverändert seit 31.12.2023

Grundsteuer B+420 Punkte seit 31.12.2023

Grundsteuer A+160 Punkte seit 31.12.2023

Verlauf Assamstadt
StichtagGewerbesteuerGrundsteuer BGrundsteuer A
31.12.2023370 %340 %370 %
31.12.2024370 %340 %370 %
30.06.2025370 %760 %530 %

Gewerbesteuer in Assamstadt berechnen

Gewerbeertrag mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Messbetrag, Messbetrag mal Hebesatz 370 % die Gewerbesteuer (§ 11 und § 16 GewStG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften ziehen vorher den Freibetrag von 24.500 EUR ab und rechnen die Gewerbesteuer bis zum Vierfachen des Messbetrags auf die Einkommensteuer an (§ 35 EStG).

Ohne JavaScript gilt die Beispieltabelle unten. Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG bleiben außen vor; die Berechnung ersetzt keinen Bescheid und keine Steuerberatung.

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Hebesatz 370 %)

Gewerbesteuer Beispiele Personengesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerAnrechnung ESt (max.)Effektiv
50.000 EUR892,50 EUR3.302,25 EUR3.302,25 EUR6,6 %
100.000 EUR2.642,50 EUR9.777,25 EUR9.777,25 EUR9,78 %
250.000 EUR7.892,50 EUR29.202,25 EUR29.202,25 EUR11,68 %
1.000.000 EUR34.142,50 EUR126.327,25 EUR126.327,25 EUR12,63 %

Beispiele für Kapitalgesellschaften (kein Freibetrag, keine Anrechnung)

Gewerbesteuer Beispiele Kapitalgesellschaft
GewinnMessbetragGewerbesteuerEffektiv
50.000 EUR1.750,00 EUR6.475,00 EUR12,95 %
100.000 EUR3.500,00 EUR12.950,00 EUR12,95 %
250.000 EUR8.750,00 EUR32.375,00 EUR12,95 %
1.000.000 EUR35.000,00 EUR129.500,00 EUR12,95 %

Grundsteuer in Assamstadt berechnen

Der Grundsteuermessbetrag steht im Bescheid des Finanzamts. Multipliziert mit dem Hebesatz ergibt er die Jahresgrundsteuer, die die Gemeinde erhebt (§ 25 GrStG). Grundsteuer B gilt für Grundstücke, Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Grundsteuer Beispiele
MessbetragHebesatz BGrundsteuer B je JahrGrundsteuer A je Jahr
40,00 EUR760 %304,00 EUR212,00 EUR
80,00 EUR760 %608,00 EUR424,00 EUR
150,00 EUR760 %1.140,00 EUR795,00 EUR
300,00 EUR760 %2.280,00 EUR1.590,00 EUR

Nachbargemeinden von Assamstadt

Die zwölf nächstgelegenen Gemeinden (Luftlinie zwischen den Gemeindemittelpunkten laut Gemeindeverzeichnis), auch über Kreis- und Landesgrenzen hinweg, sortiert nach Entfernung.

Nachbargemeinden
GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Assamstadt diese Seite370 %760 %
DörzbachHohenlohekreis420 %1.060 %
KrautheimHohenlohekreis400 %670 %
Boxberg340 %470 %
Bad Mergentheim370 %750 %
Igersheim360 %680 %
MulfingenHohenlohekreis340 %610 %
RavensteinNeckar-Odenwald-Kreis390 %400 %
Ahorn360 %580 %
IngelfingenHohenlohekreis365 %585 %
SchöntalHohenlohekreis400 %695 %
NiedernhallHohenlohekreis370 %470 %
WeißbachHohenlohekreis400 %490 %

Alle Gemeinden im Main-Tauber-Kreis

Grundsteuer in Baden-Württemberg: Modifiziertes Bodenwertmodell

Baden-Württemberg hat mit dem Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) ein eigenes Modell gewählt: Der Grundsteuerwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert; Gebäude auf dem Grundstück bleiben unberücksichtigt. Die Steuermesszahl beträgt 1,3 Promille, für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke wird sie um 30 Prozent ermäßigt. Auf den so ermittelten Messbetrag wendet die Gemeinde ihren Hebesatz an.

Mehr dazu im Ratgeber Die Grundsteuermodelle der Bundesländer.

Häufige Fragen

Was bedeutet ein Hebesatz von 370 % bei der Gewerbesteuer in Assamstadt?

Der Hebesatz ist der Faktor, mit dem die Gemeinde den vom Finanzamt festgesetzten Steuermessbetrag multipliziert. Bei 370 % zahlt ein Betrieb das 3,7-fache seines Messbetrags. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit 100.000 EUR Gewinn hat nach Abzug des Freibetrags von 24.500 EUR einen Messbetrag von 2.642,50 EUR und zahlt in Assamstadt 9.777,25 EUR Gewerbesteuer im Jahr; davon werden bis zu 9.777,25 EUR auf die Einkommensteuer angerechnet.

Wer legt die Hebesätze in Assamstadt fest?

In Assamstadt beschließt der Gemeinderat die Hebesätze in der Haushaltssatzung oder einer eigenen Hebesatzsatzung (§ 16 GewStG, § 25 GrStG). Das Hebesatzrecht ist in Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Für die Gewerbesteuer gilt bundesweit ein Mindesthebesatz von 200 %. Die Sätze können bis zum 30. Juni eines Jahres rückwirkend für das laufende Kalenderjahr geändert werden.

Warum hat sich mein Grundsteuerbescheid für Assamstadt 2025 geändert?

Seit dem 1. Januar 2025 gelten die neu ermittelten Grundsteuerwerte und Messbeträge der Grundsteuerreform. Fast alle Gemeinden haben deshalb ihren Hebesatz für die Grundsteuer B neu beschlossen; in Assamstadt ging der Hebesatz von 340 % auf 760 %. Ob Ihre Grundsteuer steigt oder sinkt, hängt vom neuen Messbetrag und vom Hebesatz zusammen ab: Auch bei sinkendem Hebesatz kann die Steuer steigen, wenn der Messbetrag deutlich höher ausfällt als früher. Details im Ratgeber Grundsteuerreform 2025.

Wie schneidet Assamstadt im Vergleich ab?

Gewerbesteuer: Rang 6 von 18 im Main-Tauber-Kreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 375 %, in Baden-Württemberg 360 %, bundesweit 380 %. Grundsteuer B: Rang 10 von 18 im Main-Tauber-Kreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 755 %, in Baden-Württemberg 293 %, bundesweit 395 %. Grundsteuer A: Rang 9 von 18 im Main-Tauber-Kreis (1 = niedrigster Satz), Median dort 530 %, in Baden-Württemberg 410 %, bundesweit 345 %.

Quelle und Stand

  • Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231 Realsteuervergleich: Hebesätze zum Stichtag 31.12.2023 und 31.12.2024 sowie die im 1. Halbjahr 2025 geänderten Hebesätze (Stichtag 30.06.2025); Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0.
  • Einwohner: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bevölkerung zum 30.06.2024. Koordinaten und PLZ: Gemeindeverzeichnis GV-ISys, Postleitzahl 97959, Fläche 17,23 km².
  • Amtlicher Gemeindeschlüssel: 08128006. Abruf der Daten am 13.09.2026.
  • Verbindlich ist allein die Hebesatzsatzung der Gemeinde und der Steuerbescheid. Fehler gefunden? So melden Sie ihn.